Da ist die BAFin-Datenbank falsch!
"...3. Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Herr Hilmar Becker, Österreich, hat uns am 23.02.2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Rinol AG am 16.02.2015 die
Schwellen von 5% und 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,73%
(168.932 Stimmrechte) beträgt. Die v.g. Stimmrechte werden in voller Höhe
gemeinschaftlich durch die Eheleute Herr Hilmar Becker und Frau Annegret
Becker gehalten.
4. Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Frau Annegret Becker, Österreich, hat uns am 23.02.2015 nach § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rinol AG am 16.02.2015
die Schwellen von 5% und 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,73%
(168.932 Stimmrechte) beträgt. Die v.g. Stimmrechte werden in voller Höhe
gemeinschaftlich durch die Eheleute Herr Hilmar Becker und Frau Annegret
Becker gehalten. ..."
http://www.ariva.de/news/...Ziel-der-europaweiten-Verbreitung-5324539