Rechtsverdreher gesucht!

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Van Nelle-Half.:

Rechtsverdreher gesucht!

 
04.05.02 15:46
Habe da ein kleines Problem.Ehrlich gesagt habe nicht ich dieses Problem ,sondern eine Bekannte(Lieblingsbekannte) v. mir.
Der Fall  ist folgender:
Die besagte Bekannte studiert seit einiger Zeit und bezieht auch regelmäßig Bafög.Neulich tritt das Bafögamt an sie ran und teilt ihr mit,daß sie eigentlich kein Bafög beziehen darf,da sie  Vermögender ist als ursprünglich angegeben.

Wie kann das sein? Außer einem Konto auf dem regelmäßig das Bafög eingeht,war ihr von weiteren Konten bei der gleichen Bank nichts bekannt.Es stellte sich raus,daß sie noch ein weiteres Konto besaß,auf dem ein nicht unerheblicher Betrag "schlummerte".
Nun stellen(stellten) sich ihr gleich ein Haufen von Fragen.  
Wo kommt das Geld her von dem sie nichts wußte?Und wie kommt dieses Bafögamt an ihre Daten bezüglich ihres Kontos?
Die erste Frage war schnell beantwortet.Ihr Vater hatte ohne ihr Wissen ein Konto auf ihren Namen bei dieser Bank eröffnet.Es liefen auch einige Staatlich geförderte Ansparpläne auf diesem ein.

Nun einige Fragen an jemanden der sich auskennt:

Wenn sie darauf  angibt,von allem  nichts gewußt zu haben(sie wußte es wirklich nicht),wird sie ihr Bafög weiterhin beziehen können?

Wird ihr Vater dafür belangt werden,da er meiner Meinung nach,ja den Staat beschissen hat?

Wie dreht man es hin,daß beide aus der Sache am besten rauskommen?

Wäre für einige kompetente Antworten sehr dankbar!

Gruß:        

              Jan v. Nelle
 
Schnorrer:

Ihr verdammten Bafög-Bescheißer und

 
04.05.02 15:48
Schmarotzer. Soweit kommt's noch, daß man Euch Tipps gibt.

Zurückzahlen, aber sofort !!!!
Van Nelle-Half.:

Schnorrer,ich bat um kompetente Äußerungen! o.T.

 
04.05.02 15:50
Frau Holle:

..kompetente Aeusserungen wirst du hier nicht

 
04.05.02 15:51
finden;-0

gruss,


holle

Schnorrer:

Sorry, aber wie kann jemand ein Konto haben,

 
04.05.02 15:56
von dem er nichts weiß? Es fängt ja schon mit der eigenen Unterschrift an. Alles andere kann nur passiert sein, als die Dame noch ein Kind war, und die Eltern vertretungsberechtigt waren. Damit ist das Geld aber nach wie vor da.

Also, alles zurückzahlen, sonst macht Ihr Euch strafbar. Oder die Eltern erklären die Kontoeröffnung, das ja wohl einen Vertrag zugunsten Dritter darstellt, für nichtig und lassen es auf sich selbst umschreiben.
Van Nelle-Half.:

Auf dem Lande ist halt so einiges möglich,da

 
04.05.02 16:05
kennt jeder jeden und es wird nicht großartig nachgefragt,wenn der Vater ohne Wissen der Tochter ein Konto eröffnet.

NoTax:

...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

 
04.05.02 16:16
BAFÖG unter falscher Voraussetzung bezogen = sofortige Rückzahlung (evtl. Stundung bis Abschluß des Studiums).
Evtl. Möglichkeit: Vater gibt Eidesstattliche Versicherung ab das es sich um sein Geld handelt, dann besteht evtl. Gefahr wg.Steuerhinterziehung falls es sich um nicht versteuertes Eikommen handelte. Wahrscheinlicher ist aber die Rückzahlung; Dumm gelaufen!!!
Elan:

das wäre der erste Fall, in dem

 
04.05.02 16:18
Unwissenheit vor Strafe schützt...sollte ich mal eine Bank ausrauben und die erwischen mich, dann sag ich zum Richter: Ich wusste ehrlich nichts davon, ich habe mir das irgendwie verschwiegen, darf ich jetzt weiter Banken ausrauben?



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Van Nelle-Half.:

Welche Frage mich noch beschäftigt:

 
04.05.02 16:31
Wie kommt das Bafögamt an ihre Daten?  Nix mehr mit Bankgeheimnis,ist es schon soweit?  Viel Spaß,dann mit euren Spekulationsgewinnen,die nicht angegeben werden.Sollte noch jemand Gewinne erzielt haben in der letzten Zeit!! ;-)


Gruß:  


            Jan v. Nelle
Elan:

welche Gewinne?

 
04.05.02 16:49




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Frau Holle:

studenten muessen keine spekulationsgewinne

 
04.05.02 16:50
abgeben!!!
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