15.02.2002 - 13:02 Uhr
Pressemitteilung der Intertainment AG
SightSound Technologies erzielt Erfolg im Patent-Streit in USA
Intertainment-Beteiligung besitzt Patent für Internet-Download
Ismaning b. München, 15. Februar 2002 - Eine Beteiligung der Intertainment
AG, SightSound Technologies, Inc., hat vor dem U.S. District Court for the
Western District of Pennsylvania, USA, eine positive und zukunftsweisende
Entscheidung im Patent-Streit gegen die Bertelsmann-Töchter CDNow, Inc.,
Lebanon in Pennsylvania und N2K, Inc., Delaware, erzielen können.
Das Gericht entschied im sogenannten "Markman-Hearing", dass sich das 1988
von Arthur Hair, Mitgründer von SightSound, beantragte und 1993 erteilte
Patent für den Audio- und Video-Download über Telekommunikationsleitungen
in den USA auch auf das Internet erstreckt. Der seit Januar 1998 anhängige
Rechtsstreit, in dem es um die Durchsetzbarkeit des Patents gegenüber den
Beklagten geht, wird voraussichtlich im nächsten Jahr entschieden.
Die Entscheidung des Gerichts "ist ein wichtiger Schritt für die
nachhaltige Durchsetzung unserer Patentrechte", betont Scott Sander,
President und CEO von SightSound Technologies. "Wir hoffen, dass die
Entscheidung nun dazu führt, Medienunternehmen davon zu überzeugen, ihre
Filme und Musiktitel über diesen besseren, schnelleren und günstigeren
Vertriebsweg zu vertreiben."
SightSound, mit Sitz in Mt. Lebanon, Pennsylvania, hat sich seit seiner
Gründung im Jahr 1995 als innovatives Unternehmen im Bereich des digitalen
Video- und Audio-Downloads entwickelt. Als erstes Unternehmen vertrieb
SightSound 1995 Musik über das Internet, 1999 folgte der erste kommerzielle
Vertrieb eines Spielfilms. Inzwischen wurden über 400 lizensierte Filme
weltweit in über 70 Länder über SightSound digital vertrieben. Die
SightSound Technologie verhindert dabei die unerlaubte Weitergabe von aus
dem Netz geladenen Filmen und Musik. Das amerikanische Unternehmen hält
insgesamt vier wichtige Patente, um Musik und Filme über
Telekommunikationsleitungen aller Art herunterzuladen.
Das Medienunternehmen Intertainment AG mit Sitz in Ismaning b. München ist
mit 24,8 % an SightSound Technologies beteiligt. "Die Zukunft der
Distribution von Kinofilmen liegt im Internet", erklärte Rüdiger Baeres
bereits beim Erwerb der Anteile an SightSound 1999. "Mit der
weichenstellenden Entscheidung des Gerichts wird sich SightSound als
wichtiger Player im Markt des digitalen Vertriebs etablieren können."
Kontakt:
Intertainment AG, Marietta Birner, Investor Relations, Osterfeldstraße 84,
85737 Ismaning
Telefon: 0 89 / 216 99 - 0, Telefax: 0 89 / 216 99 - 11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de
Pressemitteilung der Intertainment AG
SightSound Technologies erzielt Erfolg im Patent-Streit in USA
Intertainment-Beteiligung besitzt Patent für Internet-Download
Ismaning b. München, 15. Februar 2002 - Eine Beteiligung der Intertainment
AG, SightSound Technologies, Inc., hat vor dem U.S. District Court for the
Western District of Pennsylvania, USA, eine positive und zukunftsweisende
Entscheidung im Patent-Streit gegen die Bertelsmann-Töchter CDNow, Inc.,
Lebanon in Pennsylvania und N2K, Inc., Delaware, erzielen können.
Das Gericht entschied im sogenannten "Markman-Hearing", dass sich das 1988
von Arthur Hair, Mitgründer von SightSound, beantragte und 1993 erteilte
Patent für den Audio- und Video-Download über Telekommunikationsleitungen
in den USA auch auf das Internet erstreckt. Der seit Januar 1998 anhängige
Rechtsstreit, in dem es um die Durchsetzbarkeit des Patents gegenüber den
Beklagten geht, wird voraussichtlich im nächsten Jahr entschieden.
Die Entscheidung des Gerichts "ist ein wichtiger Schritt für die
nachhaltige Durchsetzung unserer Patentrechte", betont Scott Sander,
President und CEO von SightSound Technologies. "Wir hoffen, dass die
Entscheidung nun dazu führt, Medienunternehmen davon zu überzeugen, ihre
Filme und Musiktitel über diesen besseren, schnelleren und günstigeren
Vertriebsweg zu vertreiben."
SightSound, mit Sitz in Mt. Lebanon, Pennsylvania, hat sich seit seiner
Gründung im Jahr 1995 als innovatives Unternehmen im Bereich des digitalen
Video- und Audio-Downloads entwickelt. Als erstes Unternehmen vertrieb
SightSound 1995 Musik über das Internet, 1999 folgte der erste kommerzielle
Vertrieb eines Spielfilms. Inzwischen wurden über 400 lizensierte Filme
weltweit in über 70 Länder über SightSound digital vertrieben. Die
SightSound Technologie verhindert dabei die unerlaubte Weitergabe von aus
dem Netz geladenen Filmen und Musik. Das amerikanische Unternehmen hält
insgesamt vier wichtige Patente, um Musik und Filme über
Telekommunikationsleitungen aller Art herunterzuladen.
Das Medienunternehmen Intertainment AG mit Sitz in Ismaning b. München ist
mit 24,8 % an SightSound Technologies beteiligt. "Die Zukunft der
Distribution von Kinofilmen liegt im Internet", erklärte Rüdiger Baeres
bereits beim Erwerb der Anteile an SightSound 1999. "Mit der
weichenstellenden Entscheidung des Gerichts wird sich SightSound als
wichtiger Player im Markt des digitalen Vertriebs etablieren können."
Kontakt:
Intertainment AG, Marietta Birner, Investor Relations, Osterfeldstraße 84,
85737 Ismaning
Telefon: 0 89 / 216 99 - 0, Telefax: 0 89 / 216 99 - 11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de