17.04.2001
Comroad untergewichten
Performaxx
Die Analysten von Performaxx empfehlen, die Aktien des Anbieters von Verkehrstelematiksystemen Comroad (WKN 544940) unterzugewichten.
Unter anderem durch die Platow Börse seien massive Vorwürfe gegen das Unternehmen erhoben worden. Geplante Umsätze mit mehreren ausländischen Partnergesellschaften würden demnach auf wackligen Füßen stehen sollen, da diese Unternehmen bisher nur sehr geringe Erfolge vorweisen könnten. Angeblich solle Skynet bewußt ohne Chance auf Weiterverkauf Geräte von Comroad abnehmen. Zwar weise Comroad in einem offenen Brief alle Anschuldigungen zurück, doch das reiche nicht zur Beseitigung des Vertrauensverlustes.
Die Gewinnprognosen würden die Analysten von Performaxx bis auf weiteres zurück ziehen. Obwohl die inzwischen auch von der Zeitung "Die Welt" unter Berufung auf zwei Banken vorgebrachten Vorwürfe keineswegs bewiesen seien, würden die Analysten vorsichtshalber zum untergewichten der Aktie raten, denn der Aktienmarkt kenne den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht.
Comroad untergewichten
Performaxx
Die Analysten von Performaxx empfehlen, die Aktien des Anbieters von Verkehrstelematiksystemen Comroad (WKN 544940) unterzugewichten.
Unter anderem durch die Platow Börse seien massive Vorwürfe gegen das Unternehmen erhoben worden. Geplante Umsätze mit mehreren ausländischen Partnergesellschaften würden demnach auf wackligen Füßen stehen sollen, da diese Unternehmen bisher nur sehr geringe Erfolge vorweisen könnten. Angeblich solle Skynet bewußt ohne Chance auf Weiterverkauf Geräte von Comroad abnehmen. Zwar weise Comroad in einem offenen Brief alle Anschuldigungen zurück, doch das reiche nicht zur Beseitigung des Vertrauensverlustes.
Die Gewinnprognosen würden die Analysten von Performaxx bis auf weiteres zurück ziehen. Obwohl die inzwischen auch von der Zeitung "Die Welt" unter Berufung auf zwei Banken vorgebrachten Vorwürfe keineswegs bewiesen seien, würden die Analysten vorsichtshalber zum untergewichten der Aktie raten, denn der Aktienmarkt kenne den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht.