Mailand, Italien, und Morristown, NJ, USA, 16. Februar 2026, 17:45 Uhr MEZ – Newron Pharmaceuticals S.p.A. („Newron“, ISIN:
IT0004147952, SIX: NWRN, XETRA: NP5) gibt den Abschluss einer Vereinbarung mit einer Gruppe bestehender und neuer Aktionäre aus Europa und Asien über die Zeichnung neu ausgegebener Aktien mit Erlösen von bis zu EUR 38 Mio. bekannt.
wie aus der Mitteilung zu erfahren ist,wurden einige Aktionäre schon vor der offiziellen Mitteilung ,einer AD HOC,über eine angestrebte KE informiert und konnten demzufolge zeitnah handeln.
Diese Vorgehensweise vom CEO Weber der Newron Pharmaceuticals ,einigen Aktionären Kursrelevante Insiderinformationen schon vor der offizellen Bekanntgabe zu erzählen, verstösst eindeutig gegen das Aktienrecht und sollte Konseqenzen nach sich ziehen.
Grundsätzlich ist ein Unternehmen verpflichtet, alle Informationen, die sich auf den Börsenkurs des Unternehmens auswirken können, umgehend zu veröffentlichen.
Hierbei handelt es sich um die sogenannte Pflicht zur Ad-hoc-Publizität: Unternehmens-Informationen, die Einfluss auf den Börsenkurs haben können, müssen so schnell wie möglich allen Teilnehmern am Markt zugänglich gemacht werden.