Die diesbezügliche Grafik der Aktionärsstruktur auf der WebSite wurde noch nicht berichtigt. Der aktuelle Streubesitzanteil am Aktienbestand insgesamt wird schätzungsweise mit etwa 70 % zu beziffern sein.
Ergänzend und erklärend hierzu sei hier auf § 20 AktG hingewiesen, wo die Mitteilungspflichten bei Beteiligungen an Aktiengesellschaften geregelt sind. Danach müssen nur Unternehmen, nicht jedoch reine Privataktionäre ihre Beteiligung öffentlich machen – aber auch nur dann, wenn ihr Anteilsbesitz den jeweiligen Schwellenwert von 25% bzw. 50% übersteigt.
Nur wer den Status Unternehmer hat und über mehr als 25 % der Anteile verfügt, gilt also als strategischer Investor, dessen Anteile nicht zum Streubesitz zählen. Wer drunter ist, zählt in jedem Fall zum Streubesitz – so habe ich es verstanden.
Ich bezweifle allerdings, dass eine solche Schwellenwert-Regelung die tatsächlichen Verhältnisse abbildet. Warum sollte der neue Großaktionär – egal ob Unternehmer oder Privatperson - mit seinem Anteilsbesitz, der zwar unter dem Schwellenwert von 25 % liegt, aber trotzdem sehr groß sein kann, nicht ebenso strategisch – sprich längerfristig – investieren und agieren wie ein Großaktionär, der diesen Schwellenwert übersteigt und nur deshalb von vornherein als strategischer Investor gilt ? Wäre also der neue Großaktionär ein Ankeraktionär – was man nicht weiß - wäre die Streubesitzquote bei der Pyramid AG realistisch gesehen nicht bei ungefähr 70 %, sondern geschätzt bei nur noch etwa
40 %. Das könnte zukünftig zu noch größeren Kurssprüngen sorgen als bisher ohnehin schon.