Internet-Sendezeitbegren zung vorläufig auf Eis

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Internet-Sendezeitbegrenzung vorläufig auf Eis

 
16.01.02 14:53
Die Rundfunkexperten der Länder konnten sich bei ihrem gestrigen Treffen in Hamburg überraschend nicht auf den vorgelegten Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einigen. Das Treffen scheiterte wegen grundsätzlicher Vorbehalte Bayerns gegen die Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern. "Der Vertrag kann unter den gegebenen Umständen so nicht mehr realisiert werden", erläuterte Hans-Dieter Drewitz, Ministerialdirigent in der federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, gegenüber Telepolis.

Die Verhandlungen über Wege zum jugendfreien Internet seien vertagt worden. Vorgesehen waren in den "Eckpunkten einer Neuregelung des Jugendschutzes in den Medien" die Einführung eines allgemeinen Ratings von Webangeboten und eine Art "Sendezeitbegrenzung" für nicht jugendfreie Inhalte.

Planmäßig hätten die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen mit dem Bundeskanzler am 20. Dezember das Papier nur noch absegnen sollen. "Es war alles abgestimmt", sagt Hans Ernst Hanten, Ministerialdirigent beim Kultur- und Medienbeauftragten Julian Nida-Rümelin im Kanzleramt. Auf Drängen Bayerns wurde der entsprechende Punkt allerdings von der Tagesliste abgesetzt, wie jetzt bekannt wurde.

"Die Eckpunkte hätten die Verwischung der Zuständigkeitsgrenzen beibehalten", begründet Hansjörg Kuch, Leiter der Mediengruppe der Bayerischen Staatskanzlei, das plötzliche Veto aus München. Gestört hat die Bayern laut Kuch vor allem, dass mit der etablierten Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften weiterhin eine nicht den Ländern unterstellte Behörde über die Indexierung von Inhalten in Online-Medien mit Ausnahme des Rundfunks wachen sollte. "Dadurch hätte die ganze Aktion keinen Sinn gemacht", findet Kuch. Bei der Aufsichtsfrage sei eine "klare Trennung" der Befugnisse nötig.
MOTORMAN:

Was du nicht alles weist!

 
16.01.02 14:59
Reila:

Wahrscheinlich wollen die demnächst auch

 
16.01.02 15:03
die Zeiten des Sonnenauf- und Untergangs administrativ regeln.

R.
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