Melder: dregonfleischer
Zeitpunkt: 15.05.12 23:51
Grund: wie bereits mitgeteilt wird auf der webseite die fda zulassung mitgeteilt klar das dieser user auch mal in den ariva knast gehört am besten der ganze thread wenn möglich bitte löschen lassen investoren werden durch sowas negativ beeiflusst
eine Beschreibung eines Sachverhalts auf einer website dient nicht als "Beleg" dafür, dass dieser Standard auch vorliegt. Es darf doch vermuetet werden, dass eine solche Änderung (Zulassung) nicht im Untertext auf einer website erscheint, sondern offiziell durch die AG gewürdigt worden wäre? nur weil man eine kritische Rückfrage diesbezüglich stellt, gehört diese Rückfrage (da sie durchaus begründet erscheint), nicht "gelöscht" oder der Fragensteller "in den Knast"... ein "Beleg" der Beschreibung steht also noch aus, da eine x-beliebige website nicht beweiskräftig ist, werter user dregon...
das ist kein "Kavaliersdelikt", mit einer Zulassung zu werben, bzw. diesbezügliche Rückfragen sofort zu "melden" (dregon), um sie zu löschen, unter dem plumpen Verweis auf die fragliche website! injex.lv/en/
das dient ja wohl kaum als "Beleg" dafür, ob die Zualssung nun vorliegt oder nicht...
ein Freund aus den USA teilte per mail mir mit, als er auf die Seite aufmerksam wurde, bei Recherchen zu Injex, er würde gelegentlich mal bei der FDA rückfragen, so bekommt man ggf. von der genannten Behörde selbst eine Bestätigung, ob die Information korrekt ist. Er meinte zumindest, dass das nicht so "spaßig" wäre, ggf. mit einer Zulassung zu werben, die ggf. noch nicht erteilt sein würde...
wie auch immer
gute Trades!
in diesem Sinne
gute N8!
Zeitpunkt: 15.05.12 23:51
Grund: wie bereits mitgeteilt wird auf der webseite die fda zulassung mitgeteilt klar das dieser user auch mal in den ariva knast gehört am besten der ganze thread wenn möglich bitte löschen lassen investoren werden durch sowas negativ beeiflusst
eine Beschreibung eines Sachverhalts auf einer website dient nicht als "Beleg" dafür, dass dieser Standard auch vorliegt. Es darf doch vermuetet werden, dass eine solche Änderung (Zulassung) nicht im Untertext auf einer website erscheint, sondern offiziell durch die AG gewürdigt worden wäre? nur weil man eine kritische Rückfrage diesbezüglich stellt, gehört diese Rückfrage (da sie durchaus begründet erscheint), nicht "gelöscht" oder der Fragensteller "in den Knast"... ein "Beleg" der Beschreibung steht also noch aus, da eine x-beliebige website nicht beweiskräftig ist, werter user dregon...
das ist kein "Kavaliersdelikt", mit einer Zulassung zu werben, bzw. diesbezügliche Rückfragen sofort zu "melden" (dregon), um sie zu löschen, unter dem plumpen Verweis auf die fragliche website! injex.lv/en/
das dient ja wohl kaum als "Beleg" dafür, ob die Zualssung nun vorliegt oder nicht...
ein Freund aus den USA teilte per mail mir mit, als er auf die Seite aufmerksam wurde, bei Recherchen zu Injex, er würde gelegentlich mal bei der FDA rückfragen, so bekommt man ggf. von der genannten Behörde selbst eine Bestätigung, ob die Information korrekt ist. Er meinte zumindest, dass das nicht so "spaßig" wäre, ggf. mit einer Zulassung zu werben, die ggf. noch nicht erteilt sein würde...
wie auch immer
gute Trades!
in diesem Sinne
gute N8!
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