Im Streit um die Treuepflicht von Aktionären reagiert der Chip-Konzern Infineon auf die heftige Kritik von Investoren und Aktionärsschützern. "Wir wollten und wollen unseren Aktionären keine Rechte einschränken oder ihnen drohen", sagte Infineon-Syndikus Markus Kaum. Daher habe das Unternehmen seinen Antrag auf eine Satzungsänderung, mit dem die Treuepflicht der Anteilseigner festgeschrieben werden soll, in Abstimmung mit den Schutzvereinigungen erheblich modifiziert und insbesondere jeden Hinweis auf eine Schadenersatzpflicht aus dem Entwurf herausgenommen. Die Satzungsänderung soll in der Hauptversammlung am 25. Januar erfolgen.
In dem neuen Antrag heißt es nun lediglich: "Jeder Aktionär ist kraft seiner Mitgliedschaft gegenüber seinen Mitaktionären verpflichtet, deren Interessen angemessen zu beachten, auch im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft." Daneben wird noch darauf hingewiesen, dass Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen grundsätzlich in Deutschland zu führen sind.
Seit Jahren beklagen viele Unternehmen, dass einzelne Kleinanleger wichtige Entscheidungen blockieren können. "Wir halten das für eine bedenkliche Entwicklung", sagte Kaum. Daher will Infineon die Treuepflicht der Aktionäre in der Satzung festschreiben. Aktionärsschützer hatten auf den ursprünglichen Vorschlag mit dem Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderungen mit heftiger Kritik reagiert. "Das bedeutet Handschellen für die Anleger", sagte Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Infineon entgegnete, dass man nur auf die geltende Rechtslage hinweisen wollte.
Mit der großen öffentlichen Kritik hatte Infineon nicht gerechnet. "Wir haben ein Echo erlebt, das uns überrascht hat", sagte Kaum. Anleger hätten den Antrag als Drohung empfunden. Es sei wohl nicht gelungen, die eigenen Absichten richtig zu vermitteln. "Es geht uns um die Interessen der Eigentümer." In den Gesprächen mit den Schutzvereinigungen habe man sich nun auf einen gemeinsame Linie einigen können. "Das ist auf keinen Fall ein Gesichtsverlust. Wir sind sehr zufrieden, dass wir die Bedenken unserer Aktionäre entkräften und unsere Beweggründe besser vermitteln konnten."
Kaum sagte, Infineon sei nicht bekannt, ob andere Unternehmen die Treuepflicht in ihre Satzungen aufnehmen wollten. Bisher folgte kein Konzern der Initiative. "Am besten wäre, der Gesetzgeber würde das klarstellen", sagte Kaum. (dpa) / (tol/c't)