Wo kann man das mit dem dreistelligen Mio. Betrag für Sommer nachlesen ?
das hab ich im W:O Board gefunden .
#1 von aldibroker 14.09.02 17:41:25 Beitrag Nr.: 7.360.824 7360824
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Ron Sommer war bis zu seinem Rücktritt am 16.7.2002 sieben Jahre lang Chef der Deutschen Telekom. Er führte das Unternehmen 1996 an die Börse. Aufgrund des rapiden Kursverfalls der T-Aktie geriet Sommer in den letzten Monaten zunehmend unter Druck. Wie der Medienberater und Bildredakteur von Stoiber im Fernsehen zugegeben hat, wurde das Schmierenstück Telekom/Sommer von Spreng selbst inszeniert. Nun soll ein Fortsetzungsdrama angezettelt werden, doch der Schuss geht wie alle Schüsse von Spreng voll nach hinten los, denn die CDU hat übersehen, dass sie den Herrn Sommer im Jahre 1995 mit üppigen Arbeitsverträgen ausstattete, die diesem Herrn noch deutlich mehr in die Taschen und schwarzen Koffer bugsierte. Er konnte dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dietrich Winkhaus Arbeitsverträge vorlegen, nach denen Ihm allein aus Aktienoptionsprogrammen bis zu 375 Millionen Euro zustanden. Da fragt man sich doch, wer solche Verträge ausgehandelt hat. Ich nenne nur zwei Namen: Waigel und Kohl!
Der gute Herr Spreng hat schon Recht, wenn er die Verantwortung beim Kanzler und beim Finanzminister sieht, aber wie immer ist er in seinen Kampagnen zu blöd, um die wahren Hintergründe zu recherchieren. Nun haben wir das nächste Eigentor, wie bei der Mittelstandslüge.
Besonders bitter wird sich auch erweisen, dass Spreng im PHOENIX - Fernsehen schon bekannt gegeben hat, dass er die Ablösung von Telekom Chef Ron Sommer als Kampagne inszeniert hat und nun wohl auch dem Spiegel eine 40-seitige Anschuldigungsschrift zugespielt haben wird, nach der Ron Sommer 65 Millionen Euro Abfindung erhalten haben soll. Natürlich so, dass der Spiegel von einer unbekannten Quelle berichtet. Abgesehen davon, dass nicht der Kanzler oder der Finanzminister, sondern nur der Aufsichtsratsvorsitzende mit allen Aufsichtsräten eine solche Abfindung nach Aktenlage besprechen und beschließen kann, wird auch übersehen, dass unabhängig von der Höhe die rechtlichen Verpflichtungen, die über Arbeitsverträge mit Ron Sommer eingegangen wurden bis auf den letzen Euro zu erfüllen sind. Schon bei Mannesmann hat man vergeblich versucht, die mehreren hundert Millionen DM Abfindungen für verschiedene Personen rechtlich anzugreifen, was bis heute erfolglos geblieben ist. Nicht anders wird es hier verlaufen. Das weiß auch Spreng, aber der hat keine Trümpfe mehr im Wahlkampf und versucht nun die inhaltliche Auseinandersetzung mit schmutzigen Tricks zu verlassen.
Pech nur, dass er verpennt hat, dass der gute Ron noch von der alten Regierung Geld in den Arsch geblasen bekommen hat, was nun wohl mit dem Faktor 5 erfolgreich gekürzt werden konnte. Im juristisches Nachspiel werden nicht die Genossen, sondern die schwarzen Kofferträger ins Schwitzen kommen und die Sieger stehen schon heute fest. Sommer, Esser & Co. bekommen fette Beute, die juristisch nicht angegriffen werden kann. Da mag man sich in Verfahrensdingen so wie in der Irakfrage verheddern, aber inhaltlich ist die Position der Regierung auch hier vor dem Wahlvolk wieder gestärkt und sie können nochmals auf die bösen Kofferträger und CDU-Statthalter der großen Bosse verweisen. Sicher hat die Union noch viele Bomben gelegt, die wir in den nächsten Jahren wirtschaftlich ausbaden müssen, denn zu Zeiten der Bubble – Ökonomie haben Späth, Schäuble, Stoiber & Co. immer darauf geachtet, selbst fett eingedeckt zu sein. Ich erinnere nur an die versenkten 1.840 Millionen Euro eines Lothar Späth. Aber die will er ja auch nur für Abfindungen ausgegeben haben.
Leider haben wir in Zeiten der Bubble - Ökonomie jedes Maß verloren und müssen nun die schrecklichen Folgen der Kohl - Ära ausbaden, denn Verträge sind Verträge, da helfen auch keine Gerichte oder juristische Auseinandersetzungen. Man kann nur mit der Öffentlichkeit drohen und so einige Bosse aus Ihren Verträgen zwingen, aber auch da sind Sommer, Esser und & sicher nicht zimperlich, denn der gute ruf zählt heute nicht mehr als Tugend