Die Heliad AG nimmt ihre Aktien vom Börsenhandel im Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Hauptaktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH unterbreitet ein freiwilliges Erwerbsangebot zu 14,25 Euro je Aktie.
Wichtige Eckdaten des Delistings
- Kündigung der Börsennotiz: Beschlossen am 24. Juni 2026 mit einer dreimonatigen Frist.
- Letzter Börsentag: Voraussichtlich der 24. September 2026 im Basic Board der Frankfurter Börse.
- Hintergrund: Vorstand und Aufsichtsrat begründen den Schritt damit, dass eine Ausrichtung außerhalb des Kapitalmarktes besser zum langfristigen Geschäftsmodell passt. [1, 2, 3, 4]
Details zum Erwerbsangebot der GfBk
- Angebotspreis:14,25 Euro je Heliad-Aktie.
- Volumen: Angebot zum Kauf von bis zu 750.000 Aktien.
- Annahmefrist: Voraussichtlich vom 28. Juli 2026 bis zum 14. August 2026.
Aus dem aktionaersportal@meet2vote.de:
Delisting der Heliad AG (Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr) sowie freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir möchten Sie mit diesem Schreiben über zwei Sie unmittelbar betreffende Entwicklungen informieren:
- das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Delisting der Heliad AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“)
- das in diesem Zusammenhang angekündigte freiwillige öffentliche Erwerbsangebot unserer Großaktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH (nachfolgend „GfBk“).
Das Delisting
Der Vorstand der Heliad AG hat am 24. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr zu kündigen (sog. Delisting). Ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG wurde am selben Tag versandt; über das Delisting und das oben angesprochene Erwerbsangebot hat die Gesellschaft den Kapitalmarkt bereits am 24. Juni 2026 im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung informiert.
Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist wird der Handel der Heliad-Aktien im Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am oder um den 24. September 2026 eingestellt. Bis zum Ablauf dieser Frist können Sie Ihre Aktien weiterhin im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse handeln. Nach Beendigung der Einbeziehung werden die Aktien nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt.
Gründe für das Delisting
Vorstand und Aufsichtsrat sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine Fortführung der Heliad AG außerhalb des börslichen Kapitalmarkts der langfristigen Ausrichtung, dem Geschäftsmodell und den Interessen der Gesellschaft besser entspricht. Das Geschäftsmodell der Heliad AG ist auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet, da Beteiligungen an jungen, wachstumsstarken Unternehmen regelmäßig einen längeren Zeithorizont und eine langfristige Orientierung benötigen.
Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass die Entscheidung nicht im Zusammenhang mit einer negativen Einschätzung der operativen Entwicklung oder der Qualität des Beteiligungsportfolios steht. Die Heliad AG verfügt vielmehr über ein diversifiziertes Portfolio wachstumsstarker Technologieunternehmen, eine klare strategische Fokussierung, belastbare Syndikatsbeziehungen sowie eine substanzielle Kapital- und Beteiligungsbasis. Das Delisting ist daher nicht Ausdruck einer veränderten Einschätzung der wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft, sondern eine strukturelle Anpassung an ihr Geschäftsmodell.
Nach Auffassung der Heliad AG hat sich die Börsennotierung für eine Beteiligungsgesellschaft ihres Profils zunehmend als Wettbewerbsnachteil dargestellt. Der über lange Zeiträume bestehende Abschlag zum Net Asset Value (NAV) erzeugt regelmäßig Erklärungsbedarf gegenüber Co-Investoren, Portfoliogesellschaften und potenziellen Partnern.
Die kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten sind bei einem zunehmend breiten und auf frühe Unternehmensphasen ausgerichteten Beteiligungsportfolio mit erheblichem Aufwand verbunden. Aus Sicht der Heliad AG entsprechen sie insbesondere nicht den Interessen ihrer Early-Stage-Beteiligungen, deren Belange einer laufenden kapitalmarktöffentlichen Berichterstattung vielfach entgegenstehen.
Mit der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse gehen zudem laufende Kosten einher, denen kein angemessener Nutzen für die Gesellschaft gegenübersteht.
Aus Sicht des Vorstands ist das Delisting geeignet, der Gesellschaft langfristig mehr Flexibilität außerhalb der mit der Börsennotierung verbundenen Restriktionen zu verschaffen. Ob und in welchem Umfang sich daraus Vorteile ergeben, wird von der weiteren Entwicklung abhängen.
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der GfBk
Die GfBk unterbreitet den Aktionärinnen und Aktionären ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum
Erwerb von bis zu 750.000 Aktien der Heliad AG zu einem Kaufpreis von EUR 14,25 je Aktie in bar.
Sie können das Erwerbsangebot im Zeitraum vom 28. Juli 2026 bis zum 14. August 2026 annehmen.
Das Erwerbsangebot ist auf den Erwerb von insgesamt bis zu 750.000 Aktien der Gesellschaft begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Verkauf eingereicht werden, als die GfBk zu erwerben bereit ist, regelt die Angebotsunterlage die Einzelheiten zur Berücksichtigung der eingereichten Aktien. Aktionärinnen und Aktionäre, die von dem Angebot Gebrauch machen möchten, sollten daher sowohl die zeitliche Befristung als auch die mengenmäßige Obergrenze des Angebots bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Die Angebotsunterlage zum Erwerbsangebot, der Sie die Einzelheiten entnehmen können, wird am 27. Juli 2026 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch auf der Website der Gesellschaft unter www.heliad.com/investor-relations unter der Rubrik „Erwerbsangebot“ bereitgestellt.
Das Erwerbsangebot ist für Aktionäre, die ihre Aktien bei einer inländischen Bank verwahren, kosten- und spesenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Heliad AG nicht Bieterin ist und für die Inhalte der Angebotsunterlage ausschließlich die GfBk verantwortlich ist. Für den Inhalt und Vollzug des Erwerbsangebots ist allein die Angebotsunterlage maßgeblich. Die Bereitstellung von Informationen durch die Gesellschaft dient allein Ihrer Information und stellt weder ein Angebot noch ein öffentliches Werben für das Erwerbsangebot dar. Die Angebotsunterlage wurde nicht von der BaFin geprüft oder gebilligt. Das Erwerbsangebot fällt nicht unter das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), da die Heliad-Aktien nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen, sondern lediglich in den Freiverkehr einbezogen sind (§ 1 Abs. 1 WpÜG).
Ergänzend zu diesem Schreiben erhalten Sie die Unterlagen zum Erwerbsangebot über Ihre depotführende Stelle, entweder über deren Online-Postfach oder, sofern vorgesehen, per Briefpost. Dort finden Sie auch den Auftrag, den Sie bei Annahme des Erwerbsangebots bitte unterzeichnet an Ihre depotführende Stelle zurückleiten.
Sollten Sie Fragen zur technischen Abwicklung und Annahme des Erwerbsangebots haben, wenden Sie sich bitte an Ihr depotführendes Institut. Allgemeine Fragen richten Sie bitte an die in der Angebotsunterlage genannte Kontaktstelle oder an unsere Investor-Relations-Abteilung unter ir@heliad.com.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre bisherige Unterstützung der Heliad AG.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Heliad AG