Geregelter Markt
Seit 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet werden kann. In manchen Fällen wird er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgt hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bietet vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse, da das Mindestkapital hier nur 500.000 DM oder ein Stückevolumen von mindestens 10.000 Aktien betragen muß.

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mfg wikinger

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