Gefängnis für Tauschbörsennutzer?

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Kicky:

Gefängnis für Tauschbörsennutzer?

 
22.08.02 01:25
USA: Justiz droht Tauschbörsen- Nutzern
München (mb) – Nachdem die Musikindustrie und vor einigen Tagen auch einige Senatsmitglieder ein schärferes Vorgehen gegen Raubkopierer gefordert hatten, drohte nun auch der stellvertrende Generalstaatsanwalt John Malcolm den Nutzern von Filesharing-Diensten mit Gefängnisstrafen.   Wie das Online-Magazin "Cnet" berichtet, bezeichnet Malcolm auf einer Tagung der "Progress and Freedom Foundation's" das Internet als die "weltgrößte Kopiermaschine". Eine Strafverfolgung sei notwendig, um die amerikanische Musik- und Filmindustrie zu schützen.   1.000 Dollar als "Schmerzgrenze"  Malcolm, der im Justizministerium die Abteilung für Copyright-Verletzungen und Computer-Kriminalität leitet, wollte aber weder einen Termin noch genaue Maßnahmen nennen. Grundlage der Strafverfolgung soll der 1997 von Bill Clinton unterzeichnete "No Electronic Theft-Act" (NET) sein. Danach ist das Verbreiten von Raubkopien ein Bundesverbrechen, sobald der Wert über 1.000 Dollar steigt. Die Strafe liegt zwischen einem und fünf Jahren Gefängnis.   Erwartungsgemäß begrüßte die Musikindustrie die Aussagen Malcolms. Gary Shapiro, Präsident der Consumer Electronics Association warnte hingegen davor, 70 Millionen Amerikaner zu kriminalisieren.   Bisher nur zivilrechtliche Verfolgung  Das Tauschen von Raubkopien konnte in den USA schon immer zivilrechtlich verfolgt werden. Musik- und Filmindustrie haben also die Möglichkeit, gegen einzelne Raubkopierer zu klagen. Malcom hält eine strafrechtliche Verfolgung für wesentlich wirksamer, weil sie auch internationale Ermittlungen erlauben würde. Das Justizministerium ist auf Basis des NET-Acts bereits gegen nicht-kommerzielle Raubkopierer von Software vorgegangen.
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