was du hier reinsetzt kommt einseitig vom Aktienversenker
wie wäre es mit dieser Pressemitteilung von 2013:
Rufmord im Internet: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Medienberater Marcus
Johst wegen Erpressung und anderem
Berlin/Zug, 24. Januar 2013 – Corporate News
Aufgrund der rechtswidrig von einer anonymen Person publizierten Strafanzeige gegen alle
Verwaltungsräte der The Fantastic Company AG („TFC“), sieht sich die Gesellschaft
verpflichtet, die folgende Mitteilung zu verbreiten:
Die publizierte Strafanzeige wurde von Herrn Marcus Johst bei der Staatsanwaltschaft in
Zürich am 21. Februar 2012 eingereicht. Die Züricher Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige
am 2. Mai 2012 als unbegründet und ohne jeden Anfangsverdacht zurückgewiesen. Das
Obergericht Zürich bestätigte diesen Entscheid und verurteilte Herrn Marcus Johst am 13.
November 2012 zur Übernahme der Gerichtskosten von CHF 800 und zu einer
Entschädigungszahlung von über CHF 11.000 an die von ihm beschuldigten Personen.
Die TFC sowie ihre Verwaltungsräte haben ihrerseits eine Strafanzeige gegen Herrn Marcus
Johst bei der Staatsanwaltschaft in Zürich eingereicht (Aktenzeichen DAST3/2012/5159). Die
Züricher Behörde hat den Fall an die Staatsanwaltschaft Berlin abgetreten, welche nun die
Strafverfolgung gegen Herrn Marcus Johst wegen Erpressung, falscher Anschuldigungen etc.
übernommen hat (Aktenzeichen 282 Js 2796/12).
The Fantastic Company AG, Zug, Schweiz
Der Verwaltungsrat
www.fantastic.com
Kontakt:
Oliver Krautscheid, Präsident des Verwaltungsrates
Oliver.Krautscheid@fantastic.com
wie wäre es mit dieser Pressemitteilung von 2013:
Rufmord im Internet: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Medienberater Marcus
Johst wegen Erpressung und anderem
Berlin/Zug, 24. Januar 2013 – Corporate News
Aufgrund der rechtswidrig von einer anonymen Person publizierten Strafanzeige gegen alle
Verwaltungsräte der The Fantastic Company AG („TFC“), sieht sich die Gesellschaft
verpflichtet, die folgende Mitteilung zu verbreiten:
Die publizierte Strafanzeige wurde von Herrn Marcus Johst bei der Staatsanwaltschaft in
Zürich am 21. Februar 2012 eingereicht. Die Züricher Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige
am 2. Mai 2012 als unbegründet und ohne jeden Anfangsverdacht zurückgewiesen. Das
Obergericht Zürich bestätigte diesen Entscheid und verurteilte Herrn Marcus Johst am 13.
November 2012 zur Übernahme der Gerichtskosten von CHF 800 und zu einer
Entschädigungszahlung von über CHF 11.000 an die von ihm beschuldigten Personen.
Die TFC sowie ihre Verwaltungsräte haben ihrerseits eine Strafanzeige gegen Herrn Marcus
Johst bei der Staatsanwaltschaft in Zürich eingereicht (Aktenzeichen DAST3/2012/5159). Die
Züricher Behörde hat den Fall an die Staatsanwaltschaft Berlin abgetreten, welche nun die
Strafverfolgung gegen Herrn Marcus Johst wegen Erpressung, falscher Anschuldigungen etc.
übernommen hat (Aktenzeichen 282 Js 2796/12).
The Fantastic Company AG, Zug, Schweiz
Der Verwaltungsrat
www.fantastic.com
Kontakt:
Oliver Krautscheid, Präsident des Verwaltungsrates
Oliver.Krautscheid@fantastic.com