und meint auch noch, sie habe ja durch die Selbstanzeige "alles wieder gut gemacht" !
Ja geht`s noch ? Straftat bleibt Straftat und ist zumindest doch mit einer Selbstanzeige
deshalb nicht quasi ungeschehen ! Ich halte es sowieso für eine Frechheit, daß jede
kleine Straftat geahndet und mit einer Strafe sanktioniert wird, schwere Steuerstraftaten
n u r mit einer Selbstanzeige quasi ungeschehen gemacht werden können.
Wenn das richtig ist, müsste ja nach dem im gültigen Grundgesetz verankerten
Gleichbehandlungsgrundsatz auch einer, der einen Einbruch begangen hat
und sich später "aus Reue" dann selbst anzeigt, natürlich auch straffrei ausgehen !
Schwarzer sagt und tut damit so, als tut es ihr leid, "sie habe "einen Fehler" gemacht"
und der wäre doch jetzt durch die Selbstanzeige quasi gesühnt und damit "erledigt" ?
Natürlich hat Schwarzer nicht deshalb eine Selbstanzeige gemacht weil ihr das
eigene Gewissen keine Ruhe gelassen habe, sondern weil sie sich durch immer
mehr bekannt gewordene Steuer-CD-Ankäufe in der zunehmenden Gefahr
ausgesetzt sah als Steuerhinterzieherin dingfest gemacht zu werden,
bzw. (auch als Chef-Moralapostelin ad absurdum geführt) erwischt zu werden.
Und jetzt regt sie sich auch noch darüber auf, daß die Medien durch die Veröffentlichung
das """Steuergeheimnis""" verletzt hätten !
Ich finde gerade diesen Passus im Steuergesetz als absolut falsch !!!
Es müsste viel mehr eine Veröffentlichungspflicht seitens der Finanzbehörden
bzw. des Staates bei Steuervergehen / Steuerstraftaten ab einer bestimmten Größenordnung geben, was bedeuten würde, viele Vermögende / Geschäftsleute
/ Promis wären in ihrem gesamten sozialen Umfeld völlig bloß gestellt bzw. blamiert
und Geschäftsleute müssten u.U. Einbrüche befürchten.
Das und nur das würde die größten Anreize Steuern zu hinterziehen und
damit die Allgemeinheit, sprich ehrliche Steuerzahler erheblich zu schädigen,
ganz deutlich einschränken. Auch früher gab`s ja den sogen. "Pranger"
und genau das wäre heute das richtige Mittel um Steuerstraftaten ganz
deutlich einzuschränken !
Und Schwarzer, ausgerechnet die Chef-Ziege der dt. Männerfeindlichkeitsbewegung
erhob bei jeder sich bietenden Gelegenheit den moralischen Finger wie z.B.
im Fall Jörg Kachelmann welchen sie ja schon lange vor dem Urteil immer und
immer wieder als mit absoluter Sicherheit "SCHULDIGEN" abgestempelt, vorverurteilt hatte !
Wirft man ihr heute rechtliches Fehlverhalten vor ist das natürlich etwas ganz
anderes, sieht sie dahinter eine "Kampagne", beschwert sich darüber und kündigt
über ihren Anwalt die Prüfung rechtlicher Schritte wegen mögl. Verletzung des
Steuergeheimnisses an !! ?? Aber daß sie selbst zu einem ganz erheblichen
Teil zur Zerstörung des Rufes von Kachelmann beigetragen hat, macht ja
scheinbar nichts aus, "ist ja auch etwas gaaanz anderes" ! ???
Ich nenne das zweierlei Maß !!
Wenn ich die Schwarzer nur sehe, kann ich gar nicht so viel essen wie ich k..... könnte !