ich meinte dieses Schreiben, hier von der GWB Immobilien :
Öffentliche Zustellung einer AnhörungGemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird dasAnhörungsschreiben vom 23. Januar 2020– Aktenzeichen WvAw-2020-04 –fürGWB Immobilien AG, SiekVorstand/AufsichtsratHauptstraße 1a22962 Siek bei Hamburgöffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Das Anhörungsschreiben liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden. Frankfurt am Main, den 17. März 2020Frankfurter WertpapierbörseGeschäftsführungim Auftraggez. Seifert gez. Lembke
Frage nun: wieso machen es manche und bei WTB soll es nicht sein müssen ?