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Die Chancen der 3W Power S.A. NEW


Beiträge: 2.903
Zugriffe: 825.860 / Heute: 152
3W Power kein aktueller Kurs verfügbar
 
Bfam:

@Senseo

 
29.01.18 10:57
ich muss schon sagen das Ihre Kommentare und Einschätzungen sehr sehr gut sind!!

Respekt
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Newcomer67:

@ tbhomy, # 2771 - Verlust steuerlich geltend

 
29.01.18 11:35
machen = Ihre Einschätzung ist genau richtig .


Hinweis meiner Bank aus Dezember 2017:
Verlust kann nur geltend gemacht werden, wenn es einen Verkaufskurs gibt.
Ausbuchung zu Null = kein Steuervorteil.
Für die "UR-Alt-Anleihenbesitzer", die damals ihr Investment in "Alt-Anleihen" und in Aktien getauscht bekommen haben, ergibt sich bei der ein oder anderen Bank das Problem, dass kein Einstandkurs mit eingepflegt wurde.
D.h. bei den Jahresreports der Banken muss man dies prüfen und in der Steuererklärung ggfsl. eingenständig den Verlust darstellen und Verlustvortrag  beantragen.

Sollte also jeder genau vorab prüfen, was für die eigene Situation richtig ist.




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jmiconors:

wertlos

2
29.01.18 13:47
ausbuchen? ist noch ein stück hin. zumal wir bereits bei den anleiheleuts wiederspruch haben auf der versammlung und das trotz abfindungsangebot für die bondholder. und es ist noch nichtmal die einladung zur hv raus. bis wir enteignet werden, BZW. NOCH IST ES DER VERSUCH UNS ZU ENTEIGNEN!!!! fliesst noch einiges wasser den rhein runter. sollen dann mal zur hv einladen. wie gesagt, dann werde ich juristisch prüfen welche mittel wie wo nutzbar sind. "man" war sich ja auch sooooooo sicher bei den bondholdern und siehe da: widerspruch. spannend ob der entsprechende bondholder nun auch klagt. wünsche ich mir natürlich.

nur meine meinung.
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earlgrey:

#2778

 
29.01.18 18:17
Alles was die Aktie betrifft, muss nach dem Luxemburger Handelsgesetz beurteilt werden. Hoffentlich hast du einen Anwalt, der in diesem Haifischbecken schwimmen darf und auch gerne mal richtig zubeißt. ;)
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tbhomy:

jmiconors

 
29.01.18 19:07
Was der Widerspruch wirklich wert ist, werden wir vermutlich bald sehen. Und die Alternative Insolvenzverfahren bringt den Anleihegläubigern genau was ?

 
Antworten
jmiconors:

tbhomy

 
29.01.18 19:33
evtl. eine höhere quote? eine fairere lösung?

bei einem industrieunternehmen mit 1XX mio umsatz und wiedererlangter profitabilität (?)  empfinde ich in diesen "extrem-multiple-(/kgv)-zeiten",selbst bei einer derartigen bilanzsituation, die quote von 1% mehr als grenzwertig. genauso wie die kalte enteignung.

..nur meine meinung.
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MacBull:

Oh, oh, ich glaube jmconors steckt hier voll fett

2
29.01.18 21:51
drin!! Sonst würde er so nicht schreiben. Ich habe hier auch gezockt, kann mir aber nicht vorstellen, dass hier noch was zu holen ist.

Sollte das anders sein, bin ich für positive News natürlich offen. Wie soll das noch funktionieren ?

Caspar & Co. haben ihr Schäflein im Trockenen und wie´s weiter geht scheint die nicht wirklich zu interessieren, sonst würden schon längst Möglichkeiten aufgezeichnet werden, wie das Unternehmen voran gebracht werden kann.

Über Möglichkeiten 3W zu retten und der Enteignung als Aktionär zu entgehen schreibt doch bitte mal dadrüber.
Antworten
Der Banker:

sollte mich

 
30.01.18 13:19
wundern, wenn sie damit durchkommen....
Antworten
DA_BUA:

geht nun steil

 
30.01.18 13:42
Antworten
DA_BUA:

0,034€ auf Tdg

 
30.01.18 13:43
Antworten
Trader786:

Sind da Insider, die Infos vorher erhalten haben

 
30.01.18 13:47
oder gibt es neue öffentliche Meldung?  
Antworten
tbhomy:

Sind andere "damit" nicht bereits durchgekommen?

 
30.01.18 13:50
Wie gesagt, wird 3W Power von Profis begleitet. Die schätze ich als kompetent ein.

"...die Gesellschaft ist jedoch zuversichtlich, dass eine derartige Anfechtungsklage in einem Freigabeverfahren überwunden werden kann. "

http://www.ariva.de/news/...-3w-power-s-a-aeg-power-solutions-6759159

Antworten
DA_BUA:

nun grösser Blöcke

 
30.01.18 13:55
Antworten
tbhomy:

Freigabeverfahren Anfechtungsklage

 
30.01.18 13:58
Was es nicht alles für juristische Mittel gibt, um eine Sanierung erfolgreich auf den Weg zu bringen. Da haben die alt-Aktionäre leider auch mal das Nachsehen, oder? Müssen zum Glück dafür aber als Unternehmensbeteiligte kein Geld nachschießen, wenn es mal eng wird.
Antworten
Nobsy11:

...m.M. wir werden..

 
30.01.18 14:39
diese Woche locker wieder die 0,1 € sehen...
Antworten
earlgrey:

#2789

 
30.01.18 17:40
Sanierung ist ein schönes Wort. Das passt eigentlich immer. Nur gibt es wahrscheinlich einen Unterschied zwischen dem, was der Gesetzgeber unter einer Sanierung versteht und was die Spieler von ihrer Sanierung erwarten.  
Antworten
MacBull:

Oha, mit 100,- € nochmal auf 0,029 hochgezogen.

 
30.01.18 21:26
Erwartet da Tradegate noch was oder wie soll der Kurs zustande gekommen sein ?

Fakt ist doch so wie es aussieht ist die Firma pleite.

Das die Manager sich noch fette Kohle reingezogen haben ist voll beschämend!

Wie ist jetzt das Luxemburgische Gesetz; ist da noch was zu retten oder war´s das ?

Meinetwegen können die auch eine 3 Power Bitcoin kreieren, dann geht das hier bestimmt nochmal nach oben.
Antworten
Trader786:

Ich sehe das positiv

 
30.01.18 23:06
Wenn ein Unternehmen pleite geht, dann muss man es doch nicht restrukturieren bzw. sanieren.
Nur wenn die Gläubiger der Meinung sind, man kann das Unternehmen  irgendwie retten, erst dann beschäftigt man sich mit der Sanierung. Nehmen wir an ich besitze ein Haus und ich bin Inso, dann ist mir doch gleichgütig, was mit dem Haus passiert bzw. Dachschaden hat. Nur dann wenn ich weiß ich kann das Haus behalten, mache ich mir Gedanken über Sanierung :) . Somit bin ich der Meinung, dass man sehr interessiert ist, das Unternehmen zuretten. Selbstverständlich werden die Altaktionäre benachteiligt sein, denn die Aktie ist momentan sehr billig zu haben und sie sind mit höhen Kursen eingestiegen. Ich wünsche euch allen trotzdem ein Happy End.
Antworten
Der Banker:

so geht es nicht!

 
31.01.18 03:00
sure
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Equity Investor:

Widerspruch zwecklos

 
31.01.18 13:55
habe mir die Sache auch unter juristischen Aspekten angesehen und bin recht sicher, dass es wenig bis keine Handlungsmöglichkeiten gibt.
Der Schuldenschnitt / Verlust ist sogar gestaffelt: 99% für Anleihegläubiger, 99,9% für Wandelanleihegläubiger und 100% für EK-Geber.
Dass die Firma überschuldet war ist glaub ich unwiderlegbarer Fakt, daher wird auch jedes ordentliche Gericht den Schritt als richtig bestätigen.
Die einzige Verhandlungsposition, die man aufbauen kann ist die Höhe des Schuldenschnittes. Aber hier kann man sicher sein, dass entsprechende Gutachten vorliegen, die genau einen Schuldenschnitt in dieser Höhe vorschlagen. Da wird man dann vor Gericht auch einfach gegen eine Wand laufen.
Der einzige "Sinn" den so ein Widerspruch haben kann, ist mit diesem Insiderwissen die Kurse noch zu pushen und so Handelsgewinne zu erzielen, die über den Anwaltskosten liegen. Aber am Endresultat wird sich nichts ändern
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earlgrey:

Meiner Meinung nach

 
01.02.18 19:03
gibt es einen interessanten Sachverhalt, die Gläubiger der ehemals 100 Mio. schweren Publikumsanleihe betreffend. Bei der Ausgabe war diese voll besichert und mit einem Schutzmechanismus versehen. Für den Wechsel der Kontrollmehrheit (30 % der Aktien) sahen die Anleihebedingungen die sofortige Rückzahlung der Einlagen an die Gläubiger vor. Allerdings wurde es von den Spielern Anfang 2014 so dargestellt, als wären sie unabhängig voneinander auf die Idee gekommen, Teile der Kontrollmehrheit von Ripplewood zu kaufen (#1730) und aus diesem Grund erfolgte die Rückzahlung der 100 Mio. an die Gläubiger gemäß Anleihebedingungen nicht sofort. Das lief nach dem Motto, was nicht zusammengerechnet (#1463) werden kann, ergibt auch keine 30% Kontrollmehrheit. Die Sicherheiten der Anleihe wurden in den Folgejahren schrittweise verwertet und die Einnahmen daraus waren für die Publikumsanleger nicht sichtbar (#2387). Mit den Informationen, die heute vorliegen, darf meiner Meinung nach stark angezweifelt werden, dass die Spieler unabhängig voneinander agieren (#1932). Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger (#1928), der diesen Widerspruch thematisieren und die sofortige Rückzahlung hätte fordern können, ist meiner Meinung nach ebenfalls ein Teil des Teams. Könnte aufgrund dieses Sachverhalts evtl. Rückabwicklung bzw. ein finanzieller Ausgleich gefordert werden?
Antworten
earlgrey:

#2795

 
10.02.18 10:07
Rückblick 2016 – Thema Verschuldung

Zum 31.12.2016 bestand das gezeichnete Kapital der Gesellschaft aus 83.703.703 Stammaktien mit einem Nennwert von 0,01 Euro je Aktie, insgesamt 837.037,03 Euro (vgl. GB 2016, Seite 17).

Zum 31.12.2016 waren die Verluste höher als 75% des gesamten gezeichneten Kapitals der Gesellschaft (Artikel 100, vgl. GB 2016, Seite 86).

„Im Dezember 2016 wurde unsere Tochtergesellschaft in Singapur Opfer zahlreicher betrügerischer E-Mails und verlor dabei zunächst insgesamt 900.000 Euro an kriminelle Organisationen. Der Konzern konnte 0,2 Mio. Euro zurückerlangen und musste einen Verlust von 700.000 Euro ausweisen“ (Auszug aus dem GB 2016, Seite 20).

Vergütung von Mitgliedern des Board of Directors und anderer leitender Führungskräfte des Konzerns zum 31.12.2016 in Summe 1.572.829 Euro (vgl. GB 2016, Seite 93).

„Einen negativen Beitrag leisteten hingegen Umstrukturierungsmaßnahmen und eine Rückstellung für eine uneinbringliche Forderung gegen unseren südafrikanischen Partner, die auf ein außergewöhnliches Liquiditätsproblem einer zwischengeschalteten Handelsbank zurückzuführen war“ (Auszug aus dem GB 2016, Seite 13), in Summe 2.400.000 Euro.

837.037,03 Euro verschwundenes Grundkapital vs. 4.672.829,00 Euro

Antworten
jmiconors:

Immer

 
19.02.18 20:11
Noch keine hv Einladung. ;)
Antworten
Der Banker:

was ist denn

 
22.02.18 22:25
da los? :-)
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MacBull:

Sollen die doch was mit Blockchain machen,

 
27.02.18 16:01
alleine diese Idee müsste den Kurs doch in die Höhe schiessen lassen.

Z.B.: Power-Blockchain oder so ähnlich...
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