Neues Urteil!
Weil ein Daytrader seine 3 stelligen Verluste geltend machen wollte, in einem Klageverfahren, wurde festgestellt, dass auch ein Datrader letzen Endes nur sein eigenes Vermögen verwaltet und somit nicht gewerblich ist.
Weil ein Daytrader seine 3 stelligen Verluste geltend machen wollte, in einem Klageverfahren, wurde festgestellt, dass auch ein Datrader letzen Endes nur sein eigenes Vermögen verwaltet und somit nicht gewerblich ist.