"Wenn deutsche Postunternehmen verpflichtet würden, alle Absender- und Empfängerangaben im Brieverkehr zum Zwecke einer möglichen späteren Strafverfolgung für den Zugriff der sicherheitsbehörden bereitzuhalten, wären zahlreiche öffentliche Proteste die Folge."
Was hier den meisten undenkbar scheint ist nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministerium bei elektronischer Kommunikation (Handy, E-Mail und Internet) bald Realität. Nach diesem Willen müssen deutsche Betreiber von solche Telekommunikationsanlagen staatlichen Stellen das "Mitlauschen" auf "eigene Kosten" ermöglichen.
Nicht nur das dies ein weiterer Eingriff in die Rechte der Bürger wäre, nein sie müssen die Kosten dafür auch noch selber tragen. Den diese Kosten werden natürlich auf den Kunden umgelegt.
Die 26 seitige Verordnung ist zwar noch nicht beschlossen, aber in den Niederlanden (ab April)und in England (ab Oktober) sind sie mit ähnlichen Regelungen, wie in Deutschland geplant, bereits durch.
Nach dem deutschen Entwurf können Polizei, Bundeskrimminalamt und Verfassungsschutz von den Anbietern die herausgabe von "verdächtigen" Rufnummern, E-Mailadressen oder Mailboxen verlangen.
Die Mitschnitte müssen dann in Echtzeit weitergeleitet werden.
Nicht nur das dies zur Verfolgung von schweren Straftaten absolut untauglich ist, denn die Straftäter köönen problemlos auf Provider in anderen Ländern ausweichen, auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunklten ist dieses Vorhaben ein Meilenstein.
So werden in den Niederlanden die Kosten der Anbieter um ca. 20% steigen, da diese die technische Möglichkeiten an ihren Anlagen schaffen müssen. Fachleute sind der Meinung das 1/3 der Anbieter in der Niederlande dadurch bald vor dem Insolvenverfahren stehen könnten.
Verfassungsgemäss???
Nach Bundesverfassungsgericht darf die Speicherung personenbezogener daten nicht zur Rundumbeobachtung der Bürger führen. Aber das scheint keinen zu interessieren und bis eine Verfassungsklage durch ist, wurde die ISS schon im Nord Pazifik versenkt.
Die erste Anhörung über Einwendungen zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums findet im April statt.
Sollte nur eine kleine Info zum weiteren Versuch der Überwachung in unserem Land sein. So dreist war ja noch nicht mal die Stasi, denn die hätte dies nicht auch noch öffentlich veranschlagt.
MfG Make
(Quelle: FAZ, 7. März, S. 12)
Was hier den meisten undenkbar scheint ist nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministerium bei elektronischer Kommunikation (Handy, E-Mail und Internet) bald Realität. Nach diesem Willen müssen deutsche Betreiber von solche Telekommunikationsanlagen staatlichen Stellen das "Mitlauschen" auf "eigene Kosten" ermöglichen.
Nicht nur das dies ein weiterer Eingriff in die Rechte der Bürger wäre, nein sie müssen die Kosten dafür auch noch selber tragen. Den diese Kosten werden natürlich auf den Kunden umgelegt.
Die 26 seitige Verordnung ist zwar noch nicht beschlossen, aber in den Niederlanden (ab April)und in England (ab Oktober) sind sie mit ähnlichen Regelungen, wie in Deutschland geplant, bereits durch.
Nach dem deutschen Entwurf können Polizei, Bundeskrimminalamt und Verfassungsschutz von den Anbietern die herausgabe von "verdächtigen" Rufnummern, E-Mailadressen oder Mailboxen verlangen.
Die Mitschnitte müssen dann in Echtzeit weitergeleitet werden.
Nicht nur das dies zur Verfolgung von schweren Straftaten absolut untauglich ist, denn die Straftäter köönen problemlos auf Provider in anderen Ländern ausweichen, auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunklten ist dieses Vorhaben ein Meilenstein.
So werden in den Niederlanden die Kosten der Anbieter um ca. 20% steigen, da diese die technische Möglichkeiten an ihren Anlagen schaffen müssen. Fachleute sind der Meinung das 1/3 der Anbieter in der Niederlande dadurch bald vor dem Insolvenverfahren stehen könnten.
Verfassungsgemäss???
Nach Bundesverfassungsgericht darf die Speicherung personenbezogener daten nicht zur Rundumbeobachtung der Bürger führen. Aber das scheint keinen zu interessieren und bis eine Verfassungsklage durch ist, wurde die ISS schon im Nord Pazifik versenkt.
Die erste Anhörung über Einwendungen zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums findet im April statt.
Sollte nur eine kleine Info zum weiteren Versuch der Überwachung in unserem Land sein. So dreist war ja noch nicht mal die Stasi, denn die hätte dies nicht auch noch öffentlich veranschlagt.
MfG Make
(Quelle: FAZ, 7. März, S. 12)