FYI
Auszug aus der Mitteilung:
es ist soweit: Zum 01.01.2016 verschmilzt die DAB Bank AG rechtlich mit ihrer Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. und wird somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. überführt. Diese rechtliche Änderung hat für Sie keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen. Ihre
Bankgeschäfte laufen wie gewohnt weiter und Ihre Kontonummern, Zugangsdaten, Konditionen und dergleichen ändern sich nicht. Sie sind ab 01.01.2016 lediglich Vertragspartner der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, da diese als Gesamtrechtsnachfolgerin in alle bisherigen Rechtspositionen der DAB Bank AG eintritt.
Die Verschmelzung hat eine Änderung bei der gesetzlichen Einlagensicherung zur Folge. Da sich der Hauptsitz der BNP Paribas S.A. in Frankreich befindet, werden im Entschädigungsfall die erforderlichen Mittel nicht mehr vom deutschen, sondern vom französischen Einlagensicherungssystem bereitgestellt. Die Höchstgrenze für die Entschädigung liegt wie in Deutschland pro Kunde bei 100.000 Euro. Sollte es zu einem Entschädigungsfall kommen, erfolgt eine Auszahlung wie bisher durch die zuständige deutsche Entschädigungseinrichtung, die von sich aus mit Ihnen Kontakt aufnehmen würde. Darüber hinaus sind Ihre Einlagen im Rahmen der Mitgliedschaft der deutschen
Niederlassung der BNP Paribas S.A. im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. abgesichert. Die Sicherungsgrenze von derzeit 20% des haftenden Eigenkapitals beträgt statt bisher 34,976 Millionen Euro ab Januar 2016 pro Kunde 120 Millionen Euro.
Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen unter Telefon 089 8895-6000 jederzeit gerne zur Verfügung.
Schon jetzt freuen wir uns darauf, Sie auch weiterhin bei Ihren Finanzgeschäften begleiten zu können und bedanken uns für Ihr Vertrauen!
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es ist soweit: Zum 01.01.2016 verschmilzt die DAB Bank AG rechtlich mit ihrer Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. und wird somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. überführt. Diese rechtliche Änderung hat für Sie keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen. Ihre
Bankgeschäfte laufen wie gewohnt weiter und Ihre Kontonummern, Zugangsdaten, Konditionen und dergleichen ändern sich nicht. Sie sind ab 01.01.2016 lediglich Vertragspartner der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, da diese als Gesamtrechtsnachfolgerin in alle bisherigen Rechtspositionen der DAB Bank AG eintritt.
Die Verschmelzung hat eine Änderung bei der gesetzlichen Einlagensicherung zur Folge. Da sich der Hauptsitz der BNP Paribas S.A. in Frankreich befindet, werden im Entschädigungsfall die erforderlichen Mittel nicht mehr vom deutschen, sondern vom französischen Einlagensicherungssystem bereitgestellt. Die Höchstgrenze für die Entschädigung liegt wie in Deutschland pro Kunde bei 100.000 Euro. Sollte es zu einem Entschädigungsfall kommen, erfolgt eine Auszahlung wie bisher durch die zuständige deutsche Entschädigungseinrichtung, die von sich aus mit Ihnen Kontakt aufnehmen würde. Darüber hinaus sind Ihre Einlagen im Rahmen der Mitgliedschaft der deutschen
Niederlassung der BNP Paribas S.A. im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. abgesichert. Die Sicherungsgrenze von derzeit 20% des haftenden Eigenkapitals beträgt statt bisher 34,976 Millionen Euro ab Januar 2016 pro Kunde 120 Millionen Euro.
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Warnhinweis:
oben stehendes Posting beinhaltet nichts als die reine Wahrheit.
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