DGAP-Ad hoc: Sero Entsorgung AG
Ad-hoc Meldung gemäß § 15 Abs. 1 AktG
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Ad-hoc Meldung gemäß § 15 Abs. 1 AktG
Der Vorstand der SERO Entsorgung AG teilt mit, dass im Rahmen der derzeit
laufenden Erstellung des Jahresabschlusses zum 30.09.2001 ein erheblicher
Wertberichtigungsbedarf bei den Finanzanlagen und Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen festgestellt wurde. Unter Berücksichtigung dieses
voraussichtlichen Wertberichtigungsbedarfs wird das Gesellschaftsvermögen die
Hälfte des Grundkapitals nicht mehr decken.
Der Vorstand wird deswegen gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine
Hauptversammlung einberufen und den Aktionären den Verlust des hälftigen
Grundkapitals anzeigen.
SERO Entsorgung AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.12.2001
Aber zum Glück besteht die Welt nicht nur aus Müll.....
Good Trades !