Clearstream - Depotbank - Sammelverwahrung - Snap

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JimKnopf80:

Clearstream - Depotbank - Sammelverwahrung - Snap

 
08.05.17 12:47
Hallo zusammen :)

Ich habe eine Frage zu dem Vorgehen einer Depotbank und Clearstream.

Am 03.03.2017 hatte ich über meine Depotbank Aktien an Tradegate erworben und wollte dieselben am Montag den 06.03. wieder bei Tradegate verkaufen. Leider war es mir am Montag nicht möglich zu handeln, da die Aktien wohl in der Lagerstelle 57 (USA) liegen würden. Warum ich bei Tradegate Aktien kaufen aber nicht wieder verkaufen konnte, hat man mir leider nicht beantwortet. Laut Auskunft von Tradegate kann man wohl immer Aktien, die man bei Tradegate gekauft hat, auch wieder dort verkaufen.

Ich habe etwas im Internet gesucht und nur ein, zwei Einträge gefunden, wo Aktionäre das gleiche Problem schilderten. An Tradegate selber wurde an dem Tag viel gehandelt. Wäre der Handel im allgemeinen nicht möglich gewesen, hätte ich sehr wahrscheinlich mehr Einträge im Internet gefunden.

Bei meiner Nachforschung bin ich auf folgende Kundenmitteilung der Clearstream gestoßen.
www.clearstream.com/clearstream-en/...ssuance--1-/d17015/89180
Den Inhalt der Mitteilung habe ich am Ende der meines Posts beigefügt.

Meine Frage ist nun, hätte meine Depotbank, basierend auf dieser Kundenmitteilung, etwas unternehmen müssen? Kann dies der Grund sein, warum es mir nicht möglich war am 06.03. mit meinen Aktien zu handeln? Ich beziehe mich hier auf den Teil:
"[...]Die Kontoinhaber werden deshalb gebeten, ihre für die Börsenabwicklung benötigten Bestände rechtzeitig in Girosammelverwahrung zu übertragen."

Das die Datum, der Kundenmitteilung der Clearstream, mit den meinen genau übereinstimmen erscheint mir etwas verdächtig.

Danke für Eure Antworten :)
Jim

Kundenmitteilung der Clearstream vom 03.03.2017:
"Clearstream Banking1 möchte Kunden informieren, dass mit Wirkung zum Montag, 6. März 2017
die Aktien der Snap Inc., ISIN US83304A1060, Cusip 83304A106 die Zulassung zur Girosammelverwahrung erfolgt. Gleichzeitig wird die Gattung in den grenzüberschreitenden Effektengiroverkehr zwischen Deutschland und USA aufgenommen.
Es erfolgt keine automatische Umstellung der Wertpapierrechnungsbestände in Girosammelverwahrung.
Die Kontoinhaber werden deshalb gebeten, ihre für die Börsenabwicklung benötigten Bestände rechtzeitig in Girosammelverwahrung zu übertragen."
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