Datum: 22. Jun 2018
069/2018 Anpassungen bei der Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr; Beschränkungen bei der Erteilung von Abwicklungserklärungen für Wertpapiere bezogen auf Cannabis
Voraussetzung für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Börsengeschäfte (Abwicklung). Hierfür ist für jedes Wertpapier eine Bestätigung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bzw. der Clearstream Banking SA, Luxemburg (nachfolgend: Clearstream) durch eine Abwicklungserklärung erforderlich.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist seit dem 11. Juni 2018 die Erteilung einer Abwicklungserklärung seitens Clearstream nicht mehr möglich für Wertpapiere von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist. Somit können diese Wertpapiere nicht mehr in den Handel einbezogen werden.
Weiterhin wird mit Ablauf des 28. September 2018 bei Wertpapieren von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist, eine bereits erteilte Abwicklungserklärung entzogen. Hierfür erfolgt eine fortlaufende Überprüfung der handelbaren Wertpapiere seitens Clearstream. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Clearstream:
www.clearstream.com/clearstream-en/.../settlement/d18044/97742
Sofern es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung kommt, wird Deutsche Börse AG den Handel in dem betreffenden Wertpapier einstellen.
Seitens Clearstream wurden Wertpapiere identifiziert, welche die o.g. Kriterien erfüllen, die Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link finden können. Für diese Wertpapiere kommt es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung am 28. September 2018. Deutsche Börse AG wir daher den Handel in diesen Wertpapieren mit Ablauf des
24. September 2018 einstellen.
069/2018 Anpassungen bei der Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr; Beschränkungen bei der Erteilung von Abwicklungserklärungen für Wertpapiere bezogen auf Cannabis
Voraussetzung für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Börsengeschäfte (Abwicklung). Hierfür ist für jedes Wertpapier eine Bestätigung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bzw. der Clearstream Banking SA, Luxemburg (nachfolgend: Clearstream) durch eine Abwicklungserklärung erforderlich.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist seit dem 11. Juni 2018 die Erteilung einer Abwicklungserklärung seitens Clearstream nicht mehr möglich für Wertpapiere von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist. Somit können diese Wertpapiere nicht mehr in den Handel einbezogen werden.
Weiterhin wird mit Ablauf des 28. September 2018 bei Wertpapieren von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist, eine bereits erteilte Abwicklungserklärung entzogen. Hierfür erfolgt eine fortlaufende Überprüfung der handelbaren Wertpapiere seitens Clearstream. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Clearstream:
www.clearstream.com/clearstream-en/.../settlement/d18044/97742
Sofern es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung kommt, wird Deutsche Börse AG den Handel in dem betreffenden Wertpapier einstellen.
Seitens Clearstream wurden Wertpapiere identifiziert, welche die o.g. Kriterien erfüllen, die Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link finden können. Für diese Wertpapiere kommt es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung am 28. September 2018. Deutsche Börse AG wir daher den Handel in diesen Wertpapieren mit Ablauf des
24. September 2018 einstellen.