Börsenbriefe von der Steuer absetzbar?

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Decathlon:

Börsenbriefe von der Steuer absetzbar?

 
11.01.00 12:29
Vielleicht kann ja eines etwas dazu sagen: Kann ich die Abonnementgebühr für einen Börsenbrief von der Steuer absetzen? Kann ich ihn als Verlust zum Beispiel direkt mit Spekulationsgewinnen verrechnen?

Besten Dank für jede Auskunft!
Elan:

Die Antwort ist schlicht und ergreiffend JA

 
11.01.00 12:34
Die Einnahmen kannst Du mit den Verlusten und den erforderlichen Ausgaben für Literatur abrechnen...

Elan grüßt
schaumermal:

die antwort ist SO EINFACH NICHT

 
11.01.00 13:08
ein boersenbrief ist keine literatur, sondern eine zeitschrift. die einzige vom fa anerkannte abzugsfähige zeitschrift ist das handelsblatt. und literatur geht generell auch nicht, es muss fachliteratur sein.

es sei denn, du hast beruflich, freiberuflich mit spekulationen oder finanzberatung zu tun oder betreibst es gewerblich.

oder du versuchst es einfach und hast glueck bei deinem sachbearbeiter.
short-seller:

Hallo Decathlon. Du kannst noch viel mehr absetzen !

 
11.01.00 13:11
Absetzbar sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf  der Wertpapiere zusammenhängen.

Da gibts natürlich viele viele Kosten:

Telefonkosten für An- u. Verkauf., Schreibmaterial (Papier, Stifte), PC mit Internetzugang um unbedingt Online zu ordern, Portokosten für Schriftwechsel mit der Bank, und und und.

Am besten kaufst Du Dir mal "Der kleine Konz". Kostet so ungefähr DM 12,00 und ist auch gleich wieder abzugsfähig. Da stehen noch viel mehr Ideen drin um Steuern an der Grenze der Legalität zu sparen (kleine Anmerkung: Konz sagt durch die Blume welche Möglichkeiten es gibt. Durch die versteckten Formulierungen sagt er nichts direkt, aber man weiß was gemeint ist)

Viel Spaß mit Deinen Steuern.

Short-Seller
Buddha:

Re: Börsenbriefe von der Steuer absetzbar?

 
11.01.00 15:05
wüßte gerne den Verlag zu diesem Buch "Der kleine Konz"

Danke :)
XBUSA:

Re: Aufwendungen in1999- Gewinn/Verlust aus Spekulation erst in200.

 
11.01.00 15:27
also kann ich Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von Aktien,
die 1999 angefallen sind, erst im Jahr 2000 gelten machen, wenn ich die
Aktien innerhalb der Spekulationsfrist im Jahr 2000 verkaufe?
chaloc:

Info für Buddha !

 
11.01.00 15:33
Konz, Franz; Borrosch, Friedrich: Der Kleine Konz 1999/2000. 1000 Steuertricks. Das Arbeitsbuch. Formularberater f. Lohn- u. Einkommensteuer 1999/2000. Mit Einkommensteuertabellen f. 1999. Überarb. Neuausg. 1999. 767 S.. Kartoniert. 475gr.
ISBN: 3-426-82291-1, KNO-NR: 8 16 75 00
12.00 DM - 88.00 öS - 11.50 sfr
gerhard123:

Hat da irgendwer Börsebriefe?

 
11.01.00 16:12
bitte um antwort an:
simpson89@hotmail.com
ZaphodBeeble.:

Re: Börsenbriefe von der Steuer absetzbar?

 
11.01.00 18:08
Ich denke nein, da sich i.d.R. nur Ausgaben absetzen lassen, welche direkt
mit dem Erwerb/dem Verkauf eines Wertpapieres in Zusammenhang stehen.
( dies ist die übliche Formulierung ). Der Nachweis dieses Zusammenhangs,
der im Zweifelsfall erbracht werden muss, ist bei 'allgemeinen' Ausgaben wie für einem Börsenbrief oder z.B. den Internetzugang kaum zu führen. In Frage kommen m.E. nur Kosten wie z.B. Transaktionskosten. Es kann aber nicht
schaden, es auszuprobieren, ich habe da in Zusammenhang mit z.B. Immo-Fonds
( wo Abschreibung ja das Kernproblem ist ) die Erfahrung gemacht, das zwischen den einzelnen Finanzämtern große Unterschiede bzgl. der Annerkennung von Werbungskosten etc. bestehen.
auf geht´s:

Re: Börsenbriefe von der Steuer absetzbar?

 
11.01.00 21:37
Laut Aussage meines Steuerberaters sind u.a. absetzbar:
Börsenzeitschriften und Börsenbriefe, Telefonkosten anteilig,
sowie Internet-Zugangsgebühren inkl. Onlinekosten.
Edelmax:

Re: Börsenbriefe von der Steuer absetzbar?

 
11.01.00 21:47
Ich würde klagen, wenn ich Börsenbriefe nicht von der Steuer absetzen könnte. Auch einen Aktionär oder eine BO kann man absetzen. Im Gegensatz zum Internetanschluß, wo es komplizierter wird, wenn man es nicht als Hauptjob betreibt, sind dies ganz klar Werbungskosten. Auch Fahrten zur Hauptversammlungen, bei denen man Aktionär ist, können abgesetzt werden mit allem drum und dran. Und ein Börsenbrief dient ausschließlich der Informationsgewinnung, die ich benötige, um an der Börse erfolgreich zu sein. Also keine Frage, wenn Du die Kosten belegen kannst, auf alle Fälle absetzen! Es kann natürlich sein, daß Du beweisen mußt, überhaupt Aktien zu besitzen und damit schlafende Hunde weckst...

Edelmax
option71:

Steuern

 
11.01.00 21:47
Short-Seller scheint Ahnung davon zu haben (auch Banker?). Jedoch macht man wegen ein paar Hundertern das Finanzamt ganz schön heiß. Wer Werbungskosten auf Kapitalvermögen geltend macht, der kann auch gleich seine Wertpapierabrechnungen dazulegen. Wer keine sonstigen Einkünfte gem § 34 EST hat (Übersetzung= u.a. Spekulationsgewinne) kann das natürlich machen.
short-seller:

An: Option71.

 
11.01.00 23:06
Muß jeder selbst wissen was er bei als Spekulationsgewinne deklariert und was nicht. Aber ab einem gewissen Umfang sollte man die Gewinne (oder z.T.) schon angeben. Es gibt ja noch die Möglichkeit Depots bei verschiedenen Banken zu führen (Na, verstanden ???). Wichtig ist doch nur daß man seine Spekulationsgewinne glaubhaft darstellen kann und es macht doch schon einen guten Eindruck wenn man alle Abrechnungen seiner Bank (nur einer Bank) vorlegen kann und noch ne Aufstellung dazu hat.

Grüße
option71:

an short seller

 
11.01.00 23:28
Mit den Banken und mit dem versteuern, völlig richtig,aber bloß keinen Freistellungsauftrag abgeben, denn diese werden gemeldet; und bei 5 verschiedenen Direktbanken....na ja. Aber man merkt, Du denkst mit.
short-seller:

Hi Option71: Stimmt: Die Sache mit dem Freisteller hatte ich verge.

 
11.01.00 23:36
Ist aber ganz ganz ganz wichtig !!!!!
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