der im (im Bereich News verlinkte) Artikel zum Thema Insolvenzrecht wiedergegebene Rat befolgt worden wäre, wäre es bei Beate wohl nicht zu Eigenverwaltung/Planinsolvenzverfahren gekommen.
Zitat:
„Es empfiehlt sich ein gesetzgeberisches Nachsteuern der ESUG-Reformen im Sinne einer stärkeren Begrenzung des Zugangs zur Eigenverwaltung“, heißt es in dem Bericht. Bei „unklarer Sachlage“, also im „Graubereich“, sollte keine Eigenverwaltung angeordnet werden. Ausgeklammert werden sollten auch Fälle, in denen „erkennbare objektive Verletzung von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten“ oder auch Rückstände bei den Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuerzahlungen vorliegen.