Damit ist die Gefahr gebannt, dass die Diesel großflächig aus deutschen Städten ausgesperrt werden – das suggeriert die Bundesregierung. Aber zum einen bestehen Zweifel daran, dass die Änderung des sogenannten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) tatsächlich diesen erhofften Effekt hat. Zum anderen gibt es nach Informationen von WELT AM SONNTAG Ärger in der Koalition um die Novellen – und zwar zwischen CDU und CSU.
Entscheiden werden die Gerichte
Wer hat also recht? Löst die Politik mit dem geplanten Gesetz endgültig das Problem der drohenden Fahrverbote oder müssen Dieselbesitzer weiter bangen, wie es die DUH behauptet? „Auch die geplante Gesetzesänderung kann nicht völlig rechtssicher ausschließen, dass in Zukunft noch Fahrverbote verhängt werden“, sagt Walther Michl, Experte für Europarecht und öffentliches Recht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität.
Doch die geplante Gesetzesänderung könnte insgesamt noch einmal infrage gestellt werden. „Ein Verwaltungsgericht könnte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorlegen, ob das geänderte deutsche Gesetz mit der EU-Richtlinie, in der die Grenzwerte festgelegt wurden, vereinbar ist“, erklärt Michl. „Und es ist offen, wie der EuGH entscheiden würde, die Richter sind nicht daran gebunden, dass die EU-Kommission keine Einwände gegen die Gesetzesänderung vorgebracht hat“, sagte Michl.
Zudem ist es eher unwahrscheinlich, dass die geplanten Gesetzesänderungen so schnell wie erhofft wirksam werden – und das liegt diesmal an einem Dissens innerhalb der Unionsparteien. Neben dem Immissionsschutzgesetz muss nämlich auch das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Das ist nötig, damit die Behörden rechtlich zur Kontrolle von Dieselfahrern befugt sind. Die Koalition hatte vereinbart, dass beide Gesetze parallel, also zeitgleich geändert werden, damit alle zufrieden sind. Aber nun regt sich Widerstand gegen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuers (CSU) Änderungspläne beim Straßenverkehrsgesetz.
Minister Scheuer besteht aber darauf, dass beide Gesetze gleichzeitig verabschiedet werden. Er fürchtet, dass das Immissionsschutzgesetz in Kraft tritt, aber das Straßenverkehrsgesetz scheitert – und dann am Ende doch eine blaue Plakette eingeführt wird.
Der Zeitplan der Union, nach einer weiteren Anhörung am Mittwoch im Bundestag die Novellen spätestens übernächste Woche durch das Parlament zu bringen und ab 1. April in Kraft zu setzen, scheint angesichts dieser Gemengelage unwahrscheinlich.
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