Bauabzugsteuer
Voll daneben
Rechnungen sollten pünktlich gezahlt werden. Neuerdings gibt es Ausnahmen: Unternehmen dürfen Baurechnungen nicht mehr einfach so bezahlen. 15 Prozent des Rechnungsbetrags müssen sie von Januar an abziehen und als Bauabzugssteuer ans Finanzamt überweisen. Die Unternehmer im Sinne der Bauabzugssteuer-Regelung sind zahlreich: Schon wer zwei Häuser oder Wohnungen vermietet, ist in der Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
FINANZtest erklärt, was zu beachten ist und wie Sie als Bauherr Ärger mit dem FINANZamt vermeiden.
www.warentest.de/pls/sw/...&p_E2=&p_e3=120&p_E4=&p_inh=I:22833
Voll daneben
Rechnungen sollten pünktlich gezahlt werden. Neuerdings gibt es Ausnahmen: Unternehmen dürfen Baurechnungen nicht mehr einfach so bezahlen. 15 Prozent des Rechnungsbetrags müssen sie von Januar an abziehen und als Bauabzugssteuer ans Finanzamt überweisen. Die Unternehmer im Sinne der Bauabzugssteuer-Regelung sind zahlreich: Schon wer zwei Häuser oder Wohnungen vermietet, ist in der Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
FINANZtest erklärt, was zu beachten ist und wie Sie als Bauherr Ärger mit dem FINANZamt vermeiden.
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