würd ja gerne kaufen habe aber alles investiert was ich z. Zt. habe, kann erst nächsten Monat wieder kräftig Balda zukaufen
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würd ja gerne kaufen habe aber alles investiert was ich z. Zt. habe, kann erst nächsten Monat wieder kräftig Balda zukaufen
wie wäre es, wenn wir eine Facebook-Gruppe organisieren, um eine erhöhte Bekanntheit dieser Problematik mit der aHV zu erreichen? Dann könnte man sich in den Social Networks organisieren. Ich selber bin allerdings nicht so facebook - affin. Denn es müssen einige Stimmen zusammenkommen, da Elector ja allein schon 27,5 % besitzt. Ich werde mal versuchen in die Satzung von Balda zu schauen, wie die Mehrheitsverhaeltnisse dort geregelt sind.
Sag mal, meinst Du mit interessant gewählter Termin, dass dieser mitten in den Sommerferien liegen dürfte. Unglaublich, die hoffen dadurch auf noch geringere Beteiligung. Aber ich denke, dass zuständige Gericht wird dies bei seiner Entscheidung entsprechend zu würdigen wissen.
Ich finde es übrigens etwas seltsam, das die heutige Kaufempfehlung die riesige juristische Auseinandersetzung nicht mit einbezieht...
Denke auch, dass man den News Faktor nicht derart in den Vordergrund stellen, dass die Zahlen wie hier fast vollständig in den Hintergrund geraten. Der zittrige Gesamtmarkt verstärkt dieses Handeln und Denken wohl zusätzlich...
Schade nur, das ich bereits voll investiert bin.
Hallo und guten Tag,
ich habe gerade mit der Firma CAT in Hamburg gesprochen. Diese ist für die Balda AG in Sachen Aktien zuständig.
Die Firma Elector ist nicht mehr Hauptaktionär sondern Großaktionär. D.h. Elector wollt immer unter 30 % bei Balda AG investiert sein. Sie hält derzeit 29.94 %. Ein Großaktionär hat das Recht, wenn die Aktien nach 3 Monaten im Bestand sind, eine außerordentliche Versammlung ein zu berufen.
D.h. das Elector das Recht hat, derzeit ist aber das Beschwerdeverfahren, zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung von Balda AG, wiedermal, d.h. zum 2. Mal vor dem OLG Hamm gelandet.
Der Herr Reuter, von der Firma CAT, Tel. 040 30374419, meinte, es ist zur Zeit etwas sehr verfahren, da auf der einen Seite die Einberufung zur außerordentlichen HV Bestand hat, auf der anderen Seite, wiedermal die Beschwerde vor dem OLG Hamm vorliegt.
Alle Aktionäre, welche nicht zu HV fahren, sollten bei Ihrer Balda aktienführenden Bank anrufen und Ihre Stimmen zu den Themen von Elector der Bank übertragen. Aber jeder solle seiner Bank mitteilen, was Sie dort äußern solle, es gäbe einen Fragebogen. Ich rufe jetzt bei Flatex, meinem Broker, mal an.
Also Leute die hamse doch nicht mehr alle......
Ja gerne gemacht, das Hin und Her von den Nachrichten ist ja zum verrückt werden.
Fakt ist ja eins,
Die außerordentliche Hauptversammlung könnte, so habe ich es noch, nach dem Telefonat verstanden, platzen, da ja noch die Beschwerde zu dieser, vor dem OLG Hamm ist. Wie gesagt das zweite Verfahren vor dem Landgericht. D.h. Balda hätte keine Chance, wenn der Großaktionär, dieser die Aktienanzahl länger als 3 Monate hätte. Hat aber Elector nicht, ansonsten würde Balda ja nicht Beschwerde gegen das neueste Urteil vom Amtsgericht, vor dem OLG, eingelegt haben.
Somit Schlussfolgernd hatte Elector den Kurs hier schön gedrückt und Angshasen zum Verkauf gebracht.
Nur Meine Meinung
Ich bin davon Überzeugt, dass hier noch vor der außerordentlichen Hauptversammlung das OLG Hamm eine Entscheidung, auch im Eilverfahren trifft.
Das einzige Positive was ich hier bei der aoHV noch erkennen und rausnehmen kann, ist dass es mal hier ruhiger wird und klare Verhältnisse.
das würde ja bedeuten, rein theoretisch und praktisch, dass die aoHV stattfindet, da Elector als Großaktionär, nicht als Hauptaktionär, die fast 30% schon länger als 3 Monate hält und hier das OLG zu gunsten des Großaktionärs entscheiden muss.
ein Großaktionär das Recht hat, eine aoHauptversammlung einzuberufen.
Auch in Frankfurt sehr hohes Handelsvolumen, aber leider wieder mehr Verkäufe als Käufe
da ist doch aber das Recht als Großaktionär, eine aoHauptversammlung einzuberufen... , aus welchen Grund auch immer. Hier scheiden sich zwei Geister, der eine nicmmt das Aktienrecht und der andere das BGB...mmmmhhhhh, naja, ich selber nicht für die aoHV, aber man kann das eine Recht nicht mit dem anderen aushebeln....? Will ja auch hier keinen Streit vom Zaun schüren, um Gottes Willen, aber woher nimmst du deine Erkenntnis?
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