Anfang März heraus. Die testierten am 28.3.08
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Commerzbank AG-Kurs | 5,02 | 9,89 | 20,01 | |
| Fallender Commerzbank AG-Kurs | 4,93 | 11,28 | 21,08 | |
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3653. Die Glaubwürdigkeit
pfeifenlümmel vom 27.11.07 19:16
Eu - Recht bricht Landesrecht. Deshalb müssen alle EU Mitgliedsländer, wenn sie neue nationale Gesetze oder Verordnungen auf den Weg bringen wollen, diese zunächst in Brüssel zur Notifizierung vorlegen, um sich die Unbedenklichkeit erteilen zu lassen, dass dieses Gesetz bzw. Verordnung nicht das EU - Recht verletzt. Beim Glücksspiel scheint dies alles nicht mehr nötig zu sein. Trotz eines bereits eingeleiteten Vertragverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik in Sachen Glücksspielvertrag und der ständigen Ermahnungen der EU Kommission wurde der geplante Monopolvertrag den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt; eine Schande für den Rechtsstaat, wie Kubicki sagt.
Und es kommt noch dicker. Es ist wegen dieses Vertragsverletzungsverfahrens und den Einwänden der EU-Kommission damit zu rechnen, dass der EuGH diesen Staatsvertrag kippen wird. In der Zwischenzeit werden die deutschen Gerichte aber nach diesem Staatsvertag richten müssen. Die deutschen Gerichte werden damit gezwungen, mit größter Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht zu urteilen! Das ist ein Skandal für einen Rechtsstaat. Die Geschädigten, zu denen auch Fluxx gehört, können dann in langwierigen Prozessen Entschädigungen einklagen.
Die Mp´s lehnen sich entspannt zurück; persönliche Konsequenzen brauchen sie nicht zu befürchten. Der Steuerzahler springt auf jeden Fall ein. Viele der privaten Wettvermittler werden sich die Prozesse nicht leisten können oder sind dann bereits in den Ruin getrieben worden. Darf ein Rechtsstaat sich so verhalten? Unter der Vorgehensweise der Mp´s leidet die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates.
Inzwischen wurde der Glücksspielvertrag durchgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der EU und darf sich nicht die für sie positiven Regeln aussuchen. Mitglied zu sein bedeutet, die Spielregeln einzuhalten. Dies gilt für Steuerzahler und erst Recht für den Staat, der eigentlich ein Vorbild sein müsste.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Monopol nur toleriert, wenn aktiv gegen die Spielsucht vorgegangen wird. Beim Lotto sind Jackpots bis zu 40 Millionen Euro ausgespielt worden. Kein Richter kann das als Bekämpfung der Spielsucht deuten, hier wird doch geradezu zum Spielen verführt, wie auch die exposionsartig ansteigenden Umsätze bei solchen Jackpots beweisen. Nun soll schon das nächste Lotto mit Jackpots bis 100 Millionen vorbereitet werden.
Die Spielregeln sind dahin!
Auszug aus oben:
Dabei wird den Lotto-Annahmestellen vermittelt, dass mit dem Angebot von Glücksspielen eine besondere soziale Verantwortung verbunden ist", sagte Dr. Friedhelm Repnik ....
Das muss man sich mal vorstellen: Erst werden die Jackpots hochgetrieben und die Spielsucht damit angefacht, und nun will die evangelische Kirche in Verbindung mit dem lieben Gott die Spieler vor der Sucht bewahren. Ich musste mich gerade kneifen, als ich das las, es ist nicht mehr zu glauben.
Tipp24 übertrifft eigene Prognosen / erstmalige Dividendenzahlung in Aussicht gestellt
Quelle: http://newsticker.welt.de/...=fin&module=smarthouse&id=680867
DGAP-News: Tipp24: Konzernergebnis für 2007 übertrifft eigene Prognosen
Tipp24 AG / Vorläufiges Ergebnis
22.02.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------
• Erhöhung des EBIT-Beitrages aus Deutschland auf 10,1 (Vorjahr: 7,3) Mio. Euro • Anzahl der registrierten Kunden stieg um 574 Tsd. - weitaus mehr als geplant • Erstmalige Dividende in Höhe von 50 Cent pro Aktie in Aussicht gestellt
Tipp24 setzt den Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2007 trotz des schwierigen politischen Umfeldes fort. Das Hamburger Unternehmen konnte im Geschäftsjahr 2007 die Anzahl der registrierten Kunden konzernweit um 574 Tsd. (Vorjahr 448 Tsd.) auf 2.344 Tsd. steigern. Das Transaktionsvolumen - im Wesentlichen die vermittelten Spieleinsätze - stieg auf 346,8 (264,2) Mio. Euro, ein Wachstum von 31,2 Prozent. Der Anstieg der Umsatzerlöse auf 45,0 (34,6) Mio. Euro lag mit einer Steigerung um 30,1 Prozent deutlich über dem Wert der angepassten Prognose vom ersten Halbjahr 2007.
© Welt
erschienen am 22.02.2008 um 08:14 Uhr
Berlin (ots) - Die jüngste Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags. Die Vertreter des staatlichen Lottomonopols konnten auf Nachfrage keine Belege für das Ausmaß der Suchtgefährdung durch Lotto und Lotterien vorlegen. Die Ausschussvorsitzende Arlene McCarthy bezeichnete es daraufhin als problematisch, dass die Länder trotz fehlender Beweise ein solches Gesetz verabschiedet haben.
Ebenfalls im Mittelpunkt des Interesses standen die Werbemaßnahmen der Lottogesellschaften. Die Frage eines niederländischen Abgeordneten zur nach wie vor umfangreichen Werbung der staatlichen Lottogesellschaften ließ WestLotto-Chef Winfried Wortmann unbeantwortet. "Ihm war wohl selbst bewusst, dass er dem kaum widersprechen konnte," sagt der Brüsseler Anwalt Kai Struckmann von der Kanzlei White & Case.
Dass Deutschland keine Insel ist und sich auch im Glücksspielsektor nicht den europarechtlichen Maßstäben entziehen kann, darauf hat McCarthy in der offiziellen Pressemitteilung zur Anhörung nachdrücklich mit den Worten hingewiesen: "However, no Member State has the right to set hypocritical laws that discriminate in favour of domestic and Government owned operators."
"Für die Bundesländer und zunehmend auch für die Bundesregierung wird es höchste Zeit, endlich eine europa- und verfassungskonforme Lösung für Lotto und Lotterien zu finden. Denn in Brüssel ist einmal mehr bestätigt worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Zukunft hat", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Die Pressemitteilung des Europaparlaments senden wir Ihnen gerne zu.
Pressekontakt:
Sharif Thib 030-700 186-738 presse@deutscherlottoverband.deEs ist dem gemeinen Bürger untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlung der Ministerpräsidenten und Lottofürsten anzulegen.
http://www.be24.at/blog/entry/14397/...staatsvertrags-mit-europarecht
Verwaltungsgericht Regensburg bezweifelt Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht24. Februar 2008 03:05
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten Frankfurt am Main und Stuttgart hat nunmehr auch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem höherrangigen Europarecht geäußert und mehrere Klageverfahren gegen Untersagungsverfügungen bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt (Beschlüsse vom 18. Februar 2008, Az. RO 4 K 07.1334 u.a.).
Das Verwaltungsgericht Regensburg bezweifelt, dass mit dem Staatsvertrag das Glücksspielwesen tatsächlich entsprechend den zu beachtenden Anforderungen des EuGH (Gambelli-Urteil) kohärent und systematisch geregelt worden sei. So seien die mit einem besonderen Suchtpotential belasteten Geldspielautomaten von dem Staatsvertrag nicht erfasst. Dies sei rechtlich nur dann akzeptabel, wenn – so etwa eine These des OVG Hamburg – der Glücksspielmarkt in verschiedene Sektoren aufgeteilt sei. Nur dann könnte für Teile des Glücksspielmarktes ein staatliches Monopol mit der Begründung einer Eindämmung der Spielsucht errichtet werden, während andere suchtträchtige Bereiche nicht entsprechend reglementiert würden.
In der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sei jedoch vom „Glücksspielsektor“ die Rede bzw. von der Betätigung privater Unternehmen auf dem Glücksspielsektor (Placanica-Urteil des EuGH). Auch in dem Gambelli-Urteil beschreibe der EuGH das widersprüchliche Verhalten des Staates damit, „die Verbraucher dazu anzureizen und ermuntern, an Lotterie, Glücksspielen und Wetten teilzunehmen“.
Kommentar: Die Aussetzungsbeschlüsse des VG Regensburg beziehen sich auf einen Vorlagebeschluss des VG Gießen. Der EuGH hat die sechs ihm von den Verwaltungsgerichten Gießen und Stuttgart vorgelegten Verfahren inzwischen verbunden (Beschluss des Präsidenten des EuGH vom 15. Oktober 2007, Az. C-316/07 u.a.).
Wie in Sportwettenrecht aktuell Nr. 93 und 94 berichtet, hat kürzlich auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht durchgreifende Zweifel an der deutschen Rechtslage geäußert und einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Wie das VG Schleswig hält auch das VG Regensburg die Frage für maßgeblich, ob das gesamte Glücksspielrecht das Ziel einer systematischen und kohärenten Spielbegrenzung verfolgen muss, damit ein staatliches Monopol gerechtfertigt sein kann. Es folgt damit nicht der These der Monopolbefürworter, die argumentieren, dass unterschiedliche Glücksspielssektoren (wie immer man diese in der Praxis abgrenzen will) auch ganz unterschiedlich geregelt werden könnten (einerseits Liberalisierung, andererseits Verschärfung des Monopols).
Wie umfassend die Kohärenzanforderung zu verstehen sei, meint das Verwaltungsgericht der bisherigen EuGH-Rechtsprechung nicht klar entnehmen zu können (obwohl der EuGH bislang von einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung von Wetten und Glücksspielen ausgegangen ist). Folgt der EuGH dem EFTA-Gerichtshof, der diese Frage bereits in seinem Ladbrokes-Urteil vom 30. Mai 2007 (Rs. E-3/06) geklärt hat, kann der Mitgliedstaat autonom das von ihm verfolgte Schutzniveau bestimmen, muss dieses dann aber konsequent über sämtliche Glücksspielformen verfolgen. Ein Monopol ist dann rechtlich nicht mehr haltbar, wenn bestimmte Formen (wie etwa in Deutschland Sportwetten) monopolisiert werden, während andere Formen mit gleicher Suchtgefahr (Pferdewetten) oder sogar noch höherer Gefahr (Spielautomaten) nicht in gleicher Weise reglementiert werden.
Wie das Online-Portal ISA-Casinos meldet, möchten die staatlichen Lotterien und Casinos Austria den von ihnen vertriebenen Online-Pokerroom win2day.at in der Zukunft auch international anbieten. Man bezieht sich das österreichische Wirtschaftsmagazin Trend, das den Generaldirektor der österreichischen Lotterien und der Casinos Austria, Dr. Karl Stoss (Foto v. Christian Husar), so zitiert: „Wir sind für internationale Kooperationen offen, allerdings kommen nur Unternehmen in Frage, deren Teilnahme- und Spielbedingungen ähnlich hohe Standards an den Tag legen wie unsere."
Diese Strategie birgt viel Brisanz in sich. Damit würde man sich von nationalen Glücksspielmonopolen verabschieden. Denn eine solche Ausweitung über die Grenzen Österreichs hinaus wäre nur mit der Dienstleistungsfreiheit nach europäischem Recht möglich. Genau auf diese Dienstleistungsfreiheit pochen auch die privaten Anbieter wie bwin, die mit einer im Ausland erteilten Lizenz operieren.
So erhält Karl Stoss für dieses Vorhaben auch die Zustimmung. Obwohl dieses Vorhaben Konkurrenz bedeutet, begrüßt man dort die Initiative. Bwin-Geschäftsführer Norbert Teufelberger kommentiert den Vorgang so: „Das käme einem Cross-Border-Game gleich und würde das Ende des Glücksspielmonopols bedeuten. Sämtliche Monopoldiskussionen hätten damit ein Ende."
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| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Commerzbank AG-Kurs | 5,02 | 9,89 | 20,01 | |
| Fallender Commerzbank AG-Kurs | 4,93 | 11,28 | 21,08 | |
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 3 | 246 | mybet Holding vor Restart? - NEWS! | Rudini | williamwill009the | 22.10.23 14:19 | |
| 51 | mybet Holding SE nach reverse split 4:1 | bernd238 | bernd238 | 28.09.22 15:05 | ||
| 5 | Call auf Fluxx | entombed1966 | entombed1966 | 25.04.21 09:45 | ||
| 11 | 2.002 | mybet Holding SE | acker | acker | 25.04.21 02:50 | |
| 12 | 2.477 | Jaxx-Jetzt einsteigen? | acker | acker | 24.04.21 22:53 |