|
Staatliche Besitzstände und Monopole auf dem Prüfstand
Im Visier der Europa-Richter Von Wolf Albin
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet 2008 viele wichtige Verfahren, die das deutsche Recht stärker beeinflussen als manches Reformgesetz. Das reicht von den Vorteilen für die Post bei der Mehrwertsteuer, der Reform des Sportwettenmonopols bis hin zu den Tariftreueklauseln bei öffentlichen Aufträgen oder dem Apothekenschutz. Behalten die Luxemburger Richter ihre bisherige Spruchpraxis bei, sind in vielen Bereichen weitere Liberalisierungen zu erwarten.
Apothekenschutz
Jedermann kennt seinen Apotheker. Denn hierzulande muss eine Apotheke durch einen Apotheker oder wenigstens eine aus Apothekern bestehende Personengesellschaft geführt werden. So steht es im Apothekengesetz. Provokativ hatte die früher in Deutschland nur als Internet-Apotheke auftretende DocMorris N.V. nun aber doch eine Apotheke in Saarbrücken übernommen, obwohl deren Vorstandsvorsitzender Ralf Däinghaus kaum selbst hinter dem Tresen stehen dürfte. Ein klarer Gesetzesverstoß. Denn Kapitalgesellschaften müssen draußen bleiben. Sie dürfen keine Arzneimittel an Verbraucher abgeben. Dieses Fremdbesitzverbot versperrt den Markt für ausländische Kapitalgesellschaften, die dieses Geschäft in anderen EU Staaten betreiben, argumentiert man bei DocMorris. Es beugt dem Arzneimittelmissbrauch vor, ist das gängigste Gegenargument. Hinter dem Verbot steht auch die nicht unberechtigte Angst vor vertikalen Kartellen. Pharmaunternehmen sollen in Deutschland keine eigenen Ketten aufbauen können. Wahrscheinlich wird den EuGH diese Argumentation aber nicht mehr überzeugen (C-172/07). So haben die Richter vergleichbare Beschränkungen bei griechischen Optikern (C-140/03) unter Verweis auf den offenen Binnenmarkt verworfen. Der Apothekenmarkt dürfte sich demnach bald kräftig verändern.
Mehrwertsteuerprivileg
Bedroht ist auch der Wettbewerbsvorsprung, den die Deutsche Post durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer genießt. Während die private Konkurrenz 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben muss, ist das Staatsunternehmen Post davon befreit. Dieses Privileg ist sogar in einer EU-Richtlinie festgeschrieben. Ein Vorsprung vor den Wettbewerbern, der noch aus der Zeit der Monopole stammt. Ob dies im Zeichen der Privatisierung zeitgemäß ist und noch dem gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts entspricht, werden die Europarichter an Hand eines Falles aus Großbritannien zu klären haben (C-357/07). Tariftreueklausel Um neue protektionistische, aber auch arbeitnehmerschützende Bestimmungen geht es, wenn das Gericht im nächsten Jahr sein Urteil zum neuen niedersächsischen Vergaberecht fällt. Das Land Niedersachsen hat eine Tariftreueklausel festschreiben lassen, wonach Unternehmen, die sich nicht an geltende Tarifverträge halten, Vertragsstrafe zu zahlen haben oder sogar von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden (C-346/06). Nationale Alleingänge beim Lohnniveau verstoßen grundsätzlich gegen die EU-Entsenderichtlinie, wenn sie über die dort geregelten Mindeststandards hinausgehen. Grundsätzlich gelten für Unternehmen nämlich die Lohn- und Tarifbedingungen des jeweiligen Heimatstaates. Das Tariftreuegesetz nimmt ihnen genau diesen Vorteil, weil es deutsches Tarifrecht auch dort verpflichtend macht, wo es über die Mindeststandards hinausgeht. Wie der Gerichtshof letztlich entscheiden wird, ist offen. Der Generalanwalt hatte im September letzten Jahres noch für den Erhalt der Tariftreueklausel plädiert. Ende 2007 dann hatte der Gerichtshof mit Blick auf die Entsenderichtlinie sogar gewerkschaftliche Streikmaßnahmen spektakulär verboten (C-341/05).
Sportwettenmonopol
Auch beim Sportwettenmonopol werden die Spielräume des deutschen Gesetzgebers ein weiteres Mal ausgelotet. Dabei stellt sich die Frage, ob es mit EG-Recht vereinbar ist, wenn mit Spielcasinos und Pferdewetten einige Bereiche des Glücksspiels für den Wettbewerb freigegeben werden, während mit Lotto und Sportwetten das Gros des Marktes weiterhin im staatlichen Monopol verbleibt. Der EuGH hatte hier früher eine kohärente, sprich eine zusammenhängende Lösung gefordert. Ob der Gerichtshof solche Insel-Liberalisierungen im Meer des staatlichen Glücksspielmonopols gutheißen wird, ist nicht abzusehen, steht aber ebenfalls zur Entscheidung an (C-316/07). Um einen Streit ganz grundsätzlicher Natur geht es dagegen bei einer Vorlage des VG Köln (C-409/06). Das Verwaltungsgericht fragte sich, ob die vom Bundesverfassungsgericht dem deutschen Gesetzgeber zur Reform des Sportwettenmonopols eingeräumte Übergangsfrist von einem Jahr mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Besonders brisant: Sollte der EuGH den von Karlsruhe eingeräumten Zeitaufschub als verzögerte Umsetzung verurteilen, würde der EuGH das BVerfG damit zu einem einfachen deutschen Gericht zurechtstutzen. Einem Gericht, das zwar über der Verfassung, aber unter dem EU-Recht steht. Wie die Verfassungshüter auf ein solches Urteil reagieren würden, zählt zu den bedeutensten Fragen der letzten Jahrzehnte.
Neben diesen großen Fällen gibt es eine Vielzahl weiterer wichtiger Verfahren. So wird sich der EuGH mit einer Klage des Lebensmitteldiscounters Lidl beschäftigen, der sich dagegen wehrt, dass seine Auslandsverluste steuerlich nicht berücksichtigt werden, obwohl seine Gewinne nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ebenfalls ungeschoren bleiben (C-416/06). Vergaberecht Besonders für die öffentliche Hand interessant ist eine Klage Deutschlands gegen eine Mitteilung der Kommission zum Vergaberecht (T-258/06). In einer sogenannten Unterschwellenmitteilung versucht die EU-Kommission die Veröffentlichung von Aufträgen auch dort zu erreichen, wo sie bislang als unter den Schwellenwerten liegend nicht notwendig war. Dieses Mehr an Bürokratie wird der EuGH aber wahrscheinlich nicht unterstützen. Die Richter deuteten in anderer Sache (P-507/03) schon an, dass die Kommission unterhalb der Schwellenwerte kein Klagerecht besitzt und ihre Mitteilung daher nicht rechtsverbindlich ist. Noch vor der Weihnachtspause ist beim Gerichtshof jetzt endlich auch ein Eilverfahren eingerichtet worden, damit Kläger in besonders dringenden Fällen nicht die üblichen zwei Jahre Verfahrensdauer abwarten müssen. www.wiwo.de/handelsblatt/im-visier-der-europa-richter-261597/
Lotto Schau ‘ n wir mal
Von Silke Janko
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 klargestellt, dass das staatliche Glücksspielmonopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat die Spielsucht glaubhafter bekämpft. Nach dieser Entscheidung hatte sich die Politik zum vorerst bis 2011 befristeten Lottomonopol bekannt. Wen wundert ‘ s, denn das Lottogeschäft spült jährlich Milliarden Euro in die Staatskassen. Pikant dabei, dass Lottogesellschaften einerseits vor den Gefahren der Spielsucht warnen, andererseits ihr ureigenstes Interesse in vielen Spieleinsätzen liegt. Ob sich damit ein Staats-Monopol weiter behaupten lässt, darf bezweifelt werden. Zigaretten werden schließlich auch nicht vom Staat verkauft, obwohl auf der Schachtel steht, dass Rauchen zu Nikotinsucht führen kann. EU-Richter hatten 2007 für Italien entschieden, dass private Anbieter bei Sportwetten nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Schau ‘ n wir mal, wie es weitergeht. ( Sachsen-Anhalt )
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/...19b5d8&em_cnt=665347
Erstellt am 15.01.08 10:13 Uhr von meta
Eine private Sportwetten Anbieterin hat gegen den Staatsvertrag geklagt und den ersten Erfolg erzielt. Bis der Europäische Gerichtshof die Rechtslage bezüglich des Staatsvertrages nicht genau geklärt hat, darf sie ihren Service weiter anbieten, so das Stuttgarter Verwaltungsgericht.
Die private Sportwetten Anbieterin aus Stuttgart hatte vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht gegen den neuen Lotteriestaatsvertrag geklagt, da sie seit dem 01.01.08 ihr Geschäft laut diesem nicht mehr ausführen durfte. Aufgrund des geltenden Gemeinschaftsrecht hat sich die Anbieterin entschieden zu klagen und vom Verwaltungsgericht Stuttgart Recht bekommen. Solange die rechtliche Lage bezüglich des Staatsvertrages nicht endgültig vom Europäischem Gerichtshof geklärt ist, darf sie ihren Service weiter anbieten.
Es bleibt abzuwarten, welche Unternehmen dem Beispiel der Stuttgarterin folgen werden und ebenfalls eine Klage gegen den Staatsvertrag einreichen werden. Sollte sich der Richterspruch zu einem Präzedenzfall entwickeln, könnte der Staatsvertrag bereits kurz nach seiner Einführung wirkungslos sein.
EU-Beschwerde gegen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag
EGBA-Vorsitzender und bwin-Chef Teufelberger: Verbot kann verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen
Europäische Online-Wettanbieter suchen im Kampf gegen den deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag nun die Unterstützung der Europäischen Union (EU). Dieser mit Anfang 2008 in Kraft getretene deutsche Vertrag verstoße gegen geltendes EU-Recht, teilte der Dachverband European Gaming & Betting Association (EGBA) heute, Dienstag, mit. Der Verband appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen diesen Vertrag einzuleiten. Der deutsche Staatsvertrag sieht ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vor. Einzige Ausnahme sind Pferdewetten. Der EGBA kritisiert am deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) unter anderem "willkürliche Lizenzanforderungen", das "ungerechtfertigte und widersprüchliche Verbot von Online-Gaming und Wetten", ein "striktes Werbe- und Sponsoringverbot" sowie mögliche Sanktionen wie die Unterbinung des Zahlungsverkehrs und das "Blocken" von Internetdienstanbietern im Zusammenhang mit Glücksspiel. Lösung "Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein", erklärte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger, der amtierende Vorsitzende des Branchenverbands EGBA in einer Mitteilung vom Dienstag. Verbote seien "kein vernünftiger Ansatz" und könnten eine verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssten Online- und Offline-Gaming-Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Laut aktuellen Untersuchungen gebe es kaum Unterschiede in der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, obwohl es nur geringe Überschneidungen der Kundengruppen gebe. Letztlich könne nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz garantieren, so Teufelberger.
Die Tatsache, dass Deutschland den als EU-rechtswidrig bezeichneten Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt habe, lasse dem Verband keine andere Wahl, als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligne. Sie appellierte an die Kommission, die Angelegenheit mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.(APA)
VG Frankfurt am Main gewährt auch im Jahr 2008 Eilrechtsschutz
Beschl. v. 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3)
Mit Beschluss vom hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltsozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 4107/07 (3)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, in Reaktion auf einen Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO weiter Rechtsschutz gewährt. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz des zum Jahreswechsel erfolgten Inkrafttreten des Hessischen Glückspielgesetzes vom 12.12.2007 nebst dem dazugehörigen Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland unverändert fort.Ein nationales Glücksspielmonopols sei nun dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glückspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt werde. In konsequenter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 17.10.2007 - 7 G 2644/07 (1)) beurteilt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Ausgang eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens sodann ausdrücklich als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Staaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt verstoße, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht. Es handele sich um eine unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht. Zudem bestünden, wie das VG unter Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Saarlouis (Beschl. v. 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718) und des OVG Schleswig (Beschl. v. 02.01.2007 - 3 MB 38/06, NJW 2007, 1547) ausführt, keine Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit ausdrücklich seine bisherige Linie und stellt ungeachtet des Hessischen Glückspielgesetzes und des Staatsvertrages zum Glückspielwesen abermals klar, dass es sich bei der in Art. 49 EG verbürgten Dienstleistungsfreiheit neben dem Freizügigkeitsrecht, dem Niederlassungsrecht und dem Recht auf freien Kapitalverkehr um eine der gleichsam grundrechtsgleichen Charakter genießenden Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts handelt, in die nur schwerwiegenden Gründen des Allgemeininteresses eingegriffen werden darf. Stichhaltige Gründe, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss der des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten, seien - so das Verwaltungsgericht - von der Stadt Frankfurt am Main nicht vorgetragen worden, so dass die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen bzw. anzuordnen sei.
Rechtsanwalt Marco Rietdorf Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier Marco Rietdorf Mozartstraße 4 - 10 53115 Bonn Tel.: +49/228/72 62 5 128 Fax: +49/228/72 62 5 99 E-Mail: rietdorf@redeker.de www.redeker.de
Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 3 | 246 | mybet Holding vor Restart? - NEWS! | Rudini | williamwill009the | 22.10.23 14:19 | |
| 51 | mybet Holding SE nach reverse split 4:1 | bernd238 | bernd238 | 28.09.22 15:05 | ||
| 5 | Call auf Fluxx | entombed1966 | entombed1966 | 25.04.21 09:45 | ||
| 11 | 2.002 | mybet Holding SE | acker | acker | 25.04.21 02:50 | |
| 12 | 2.477 | Jaxx-Jetzt einsteigen? | acker | acker | 24.04.21 22:53 |