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Sanierung oder Zerschlagung
So vielfältig die Geschäftsfelder und Struktur jedes Unternehmens, so individuell ist auch der Lösungsansatz zur Sanierung. Die Chancen, die eine Sanierung aus der Insolvenz bringt müssen durch gezieltes Handeln gewahrt werden. Passivität vernichtet dabei nur Werte, die später zur Sanierungsgestaltung dringend benötigt werden.
Zur Beurteilung, ob und wie ein Unternehmen saniert werden soll, müssen sowohl die Sanierungsfähigkeit, d.h. die finanziellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, als auch die Sanierungswürdigkeit, d.h. die Interessen der an der Sanierung beteiligten Personen, in Betracht gezogen und gegeneinander abgewägt werden.
Sanierung oder Insolvenzplanverfahren
Die Sanierung eines Unternehmens kann im Prinzip zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden: vor dem Antrag auf Insolvenz oder nach dem Antrag auf Insolvenz. Hier sind grundlegende Unterschiede zu beachten. So ist eine Sanierung nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Insolvenzordnung strikt geregelt. Das Gesetz fordert in diesem Fall einen ausgearbeiteten Insolvenzplan mit einem darstellenden und einem gestaltenden Teil. Es geht vor allem darum, die Gläubiger davon zu überzeugen, dass sie im Falle einer Sanierung Ihres Unternehmens besser dastehen als im Falle der Zerschlagung.
Lesen sie hier mehr zum Insolvenzplanverfahren
Übertragene Sanierung
Eine übertragende Sanierung bedeutet im Gegensatz zum Insolvenzplanverfahren den Austausch des Unternehmensträgers, d.h. das Unternehmen wird von einem Interessenten (z.B. auch Konkurrenten, Mitarbeiter) übernommen. Eine übertragende Sanierung kommt meist dann in Betracht, wenn das Unternehmen selbst nicht in der Lage ist, sich aus eigener Kraft mit Hilfe des Insolvenzplanverfahrens zu sanieren.
Hier lesen Sie mehr zur übertragenen Sanierung
Sanierung unter Eigenverwaltung
Eine besondere Form des Insolvenzverfahrens ist die Einsetzung des Schuldners als Verwalter. Hier behält der Schuldner einen Großteil seiner Verwaltungs- und Verfügungsrechte. Vom Insolvenzgericht wird zusätzlich ein Sachwalter zur Überwachung des Schuldners eingesetzt.
Lesen Sie hier mehr zur Eigenverwaltung
Sanierung des Unternehmens mit Hilfe des gerichtlichen Verfahrens
Stellen Sie den Insolvenzantrag rechtzeitig, so kann im Rahmen der bestehenden Insolvenzordnung auch eine so genannte übertragende Sanierung oder ein Insolvenzplan Ihr Unternehmen retten. Die Zahl der unter dem Schutz des Insolvenzrechts sanierten Unternehmen stieg seit 1999 stetig.
Lesen Sie mehr zum gerichtlichen Verfahren
Zerschlagung / Liquidation
Reicht das Vermögen des Unternehmens für eine Sanierung nach dem Insolvenzplanverfahren nicht aus und findet sich auch kein Käufer für das ganze Unternehmen, so bleibt meist nur die Zerschlagung des Unternehmens. Hierbei versucht der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse, sprich die dem Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände (z.B. Grundstücke, Mobiliar, Fuhrpark) bestmöglichst zu verkaufen. Der daraus gewonnene Ertrag dient dann der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger.
www.insolvenz-ratgeber.de/...ISO-8859-1&q=Zerschlagung#914
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