ESSEN/DAPD. Schlechte Nachrichten für Thomas Middelhoff: Auf den früheren Arcandor-Chef kommen möglicherweise Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe zu. Nach einem Urteil des Essener Landgerichts hat der Manager im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wiesbadener Karstadt-Warenhauses seine Pflichten als Konzernchef verletzt.
Grundsätzlich seien Middelhoff und drei weitere Vorstandsmitglieder für die dadurch entstanden Schäden haftbar, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Pohlmann am Mittwoch. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ließ das Gericht aber offen. Darüber würde erst entschieden, wenn das «Grundurteil» des Essener Gerichts auch in den nächsten Instanzen bestätigt würde.
Ein Gutachten des Arcandor-Insolvenzverwalters beziffert die entstandenen Schäden auf bis zu 46 Millionen Euro. Middelhoffs Rechtsanwalt Winfried Holtermüller bestritt dagegen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist. Der Manager habe durch sein Verhalten sogar größere Nachteile vom Unternehmen abgewendet. Denn der Immobilienunternehmer Josef Esch hätte Holtermüller zufolge bei einem Platzen der Geschäfte seinerseits Schadenersatz in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro von Arcandor fordern können.
Doch kann Middelhoff dem Ausgang des Streits gelassen entgegensehen. Selbst im schlimmsten Fall würde er den Schaden wohl nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Nach Angaben seines Anwalts würde eine Manager-Versicherung dafür einstehen.
Der Nordrhein-Westfalen-Ausgabe der «Bild»-Zeitung (Donnerstagausgabe) sagte Middelhoff, gemessen an den 175 Millionen Euro, die der Arcandor-Insolvenzverwalter habe einklagen wollen, seien die möglichen Forderungen an ihn gering. «Der ganze Prozess entlarvt sich als Rufmordkampagne, wir werden auf Schadenersatz klagen», sagte Middelhoff dem Blatt.
Verfahren wird Gerichte wohl noch Jahre beschäftigen
Der Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch hatte vor dem Essener Landgericht 175 Millionen Euro Schadenersatz von Middelhoff und zehn weiteren früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gefordert. Er warf den Managern vor, wirtschaftlich nachteilige Mietverträge für fünf Karstadt-Warenhäuser ohne die erforderliche rechtliche Prüfung abgeschlossen zu haben. Außerdem hätten sie es versäumt, Schadenersatzansprüche gegen ihre Vorgänger geltend zu machen, die die umstrittenen Verträge ausgehandelt hatten.
Das Gericht wies allerdings einen großen Teil der Klagen zurück. Der Verzicht auf Regressforderungen gegen frühere Manager sei nicht zu beanstanden, da durch eine derartige Klage möglicherweise die Kreditwürdigkeit und der Börsenkurs des Unternehmens geschädigt worden wäre, sagte die Vorsitzende Richterin.
Auch bei vier der fünf Warenhäuser sah die Kammer keine Pflichtverletzung der Manager. Eine Ausnahme sei allerdings der Fall des Hauses in Wiesbaden, da hier wesentliche Absprachen mit Esch nur in mündlicher Form existiert hätten. Hier habe es sehr nahe gelegen, dass die Verträge nichtig seien.
Insolvenzverwalter Jauch sprach nach dem Urteil von einem «Meilenstein». Middelhoff-Anwalt Holtermüller kündigte unmittelbar nach der Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Hamm an.
Der Rechtsstreit dürfte die Gerichte noch jahrelang beschäftigen. Das «Grundurteil» der Essener Richter könnte nicht nur vom Oberlandesgericht Hamm, sondern auch vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Erst danach wäre dann gegebenenfalls über die Höhe des Schadenersatzes zu verhandeln. Dies dürfte angesichts der Komplexität der Materie ebenfalls geraume Zeit in Anspruch nehmen. «Bis zu zehn Jahre» könne die gerichtliche Klärung dauern, befürchtet Insolvenzverwalter Jauch
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