ANLEGERSCHUTZ!

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Gruenspan:

ANLEGERSCHUTZ!

 
24.03.02 10:30
Der Bundestag segnete am Freitag mit Stimmen aller Fraktionen das sog. "Vierte Finanzmarktförderungsgesetz" ab.
Stimmt, wie zu erwarten auch der Bundesrat zu, dürfte das neue Gesetz bereits im Sommer in Kraft treten.
Mit einer verschärften Regelung soll nun endgültig dem Insiderhandel und der Marktmanipulation ein Riegel vorgeschoben werden.
Wichtigster Punkt:
Anleger können, wie in den USA schon länger üblich, nun auch auf Entschädigung hoffen.
Aktiennotierte Unternehmen müssen aber kurserhebliche Tatsachen falsch darstellen, oder verheimlichen.
Leider gilt dies nur für Ad-hoc Meldungen.
Vorstände, Aufsichtsräte und Insider müssen ihre Geschäfte ohne Einschränkung  sofort melden.
Der Haken:
Ab 25000 Euro im Monat besteht erst Meldepflicht.
Analysten, welche gegen Standesregeln verstoßen müssen mit Bußgeld von bis zu 1,5 Mio. Euro rechnen.
Das Bundesaufsichsamt für Wertpapierhandel wird zukünftig bei Kursmanipulation bundesweit aktiv.
Bisher war es Sache der Bundesländer.

Verbraucherschützern geht das Gesetz allerdings nicht weit genug.
Sie sehen noch "eklatante Lücken" bei falscher Beratung und beim Anlagebetrug.
Ich auch!
utscheck:

Vorstände, Aufsichtsräte und Insider müssen ihre..

 
24.03.02 10:40
Vorstände, Aufsichtsräte und Insider müssen ihre Geschäfte ohne Einschränkung  sofort melden.

Was heißt sofort. Sicherlich doch erst nach getätigter Transaktion oder???

Warum müssen die das nicht im Vorfeld angeben???

Solange hier zum Schein nur Gummiparagraphen verabschiedet werden, wird man auch weiterhin verarscht.

utscheck
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