Ad hoc-Service
AmaTech AG AmaTech AG
Ad hoc-Service: AmaTech AG AmaTech AG
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung
nach WpHG 15
AmaTech gewinnt Patentverletzungsklage gegen ACG-Tochter
Pfronten, 13.02.01 - Die AmaTech AG [WKN 519 280], einer der führenden
Anbieter kontaktloser Smart Cards sowie ganzheitlicher RFID-Systeme (RFID Radio
Frequency
Identification = kontaktloser Datenaustausch durch elektromagnetische
Felder),
hat heute die Patentverletzungsklage gegen die Cubit Electronics GmbH,
Erfurt,
eine Tochtergesellschaft der am Neuen Markt gelisteten ACG AG, in 1. Instanz
gewonnen. Cubit hatte Smart Cards nach einem von AmaTech patentierten
Herstellungsverfahren, der sogenannten Verlegetechnologie, produziert. Mit
dem
heutigen Urteil wurde Cubit zur Unterlassung der Patentverletzung
verpflichtet
und darf somit keine Produkte mehr unter Nutzung der AmaTech-Technologie
herstellen. Darüber hinaus muss der existierende Lagerbestand vernichtet
werden. Gegenstand des Patentes (Nr. 44 107 32) und paralleler Patente, die AmaTech
international in den wichtigsten Märkten erteilt wurden, ist die
Verlegetechnik
für Hochfrequenz(HF)-Transponder, die die Kosten- und Technologieführerschaft
des Unternehmens bei Smart Cards und HF-RFID-Systemen im expansiven
kontaktlosen Hochfrequenzmarkt mitbegründet. Die von AmaTech entwickelte
Technik ermöglicht im Gegensatz zu anderen Verfahren die weitaus
kostengünstigere, qualitativ hochwertige, flexible und umweltverträgliche
Herstellung von kontaktlosen Smart Cards.
Über die exakte Höhe des an AmaTech zu leistenden Schadensersatzes wird
nach der Offenlegung der Bücher von Cubit verhandelt. Vor dem Hintergrund
des heutigen Urteils rechnet AmaTech damit, dass Cubit auch das vor dem
Bundespatentgericht anhängige Patentnichtigkeitsverfahren verlieren wird. Bereits im Verlauf des Patentverletzungsverfahrens wurde ein von Cubit
gestellter Aussetzungsantrag wegen der wahrscheinlichen Abweisung der
Nichtigkeitsklage abgelehnt.
Weitere Informationen
AmaTech AG
Dr. Claudia Henne - Investor Relations
Tel. +49 (0)8363 / 9105-0, Fax +49 (0)8363 / 9105-39
E-mail: investor@amatech.de
Internet: www.amatech.com
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Felder),
hat heute die Patentverletzungsklage gegen die Cubit Electronics GmbH,
Erfurt,
eine Tochtergesellschaft der am Neuen Markt gelisteten ACG AG, in 1. Instanz
gewonnen. Cubit hatte Smart Cards nach einem von AmaTech patentierten
Herstellungsverfahren, der sogenannten Verlegetechnologie, produziert. Mit
dem
heutigen Urteil wurde Cubit zur Unterlassung der Patentverletzung
verpflichtet
und darf somit keine Produkte mehr unter Nutzung der AmaTech-Technologie
herstellen. Darüber hinaus muss der existierende Lagerbestand vernichtet
werden. Gegenstand des Patentes (Nr. 44 107 32) und paralleler Patente, die AmaTech
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für Hochfrequenz(HF)-Transponder, die die Kosten- und Technologieführerschaft
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kontaktlosen Hochfrequenzmarkt mitbegründet. Die von AmaTech entwickelte
Technik ermöglicht im Gegensatz zu anderen Verfahren die weitaus
kostengünstigere, qualitativ hochwertige, flexible und umweltverträgliche
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Über die exakte Höhe des an AmaTech zu leistenden Schadensersatzes wird
nach der Offenlegung der Bücher von Cubit verhandelt. Vor dem Hintergrund
des heutigen Urteils rechnet AmaTech damit, dass Cubit auch das vor dem
Bundespatentgericht anhängige Patentnichtigkeitsverfahren verlieren wird. Bereits im Verlauf des Patentverletzungsverfahrens wurde ein von Cubit
gestellter Aussetzungsantrag wegen der wahrscheinlichen Abweisung der
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