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Das macht aber nur Sinn wenn das Management eigene Aktien hat und diese noch veräußern möchte. Ansonsten hat die Geschäftsfürhung nicht viel von einem hohen Aktienkurs. Der einzige Großinvestor (hält 6,30%) ist auch nach dem neuerlichen Anstieg (mindestens >5%; Meldeschwelle) geblieben, da es (bisher) keine Stimmrechtsmitteilungen gab.
Die Recycling Branche hat sehr viel Zukunft, ist nur die Frage wer etwas von dem Kuchen abbekommt.
Falsch, nicht 30 Tage!
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften (§§ 21 ff.WpHG): Grundsätzlich gilt: wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines Aktienemittenten mit der Bundesrepulik als Herkunftsstaat erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat der Gesellschaft wie auch dem BaFin dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen. Das börsennotierte Unternehmen hat dann dem Gesetz zufolge unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung, diese zu veröffentlichen und dem Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln. Die Mitteilungspflichten gelten auch für sonstige Finanzinstrumente, allerdings erst ab 5 Prozent. Eine Zusammenrechnung der Stimmrechtsmitteilungen von Aktien und sonstigen Finanzinstrumenten findet nach einer weiteren Änderung des WpHG durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008 (BGBl. I 1666) statt.
wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wertpapierhandelsgesetz-wphg.html
bei aller liebe, aber hast Du nen Sprung in der Platte???
Bitte, mach uns Lucky's keine Schande! forum-media.finanzen.net/forum/smiley/smiley-laughing.gif" style="max-width:560px" alt="" />
Bei einer Investition in A.I.S. bitte ich um weitere KONSTRUKTIVE Beiträge
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Luck!
Bindend ist das WpHG und dort steht:
§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen
Stimmt mit meinem Kenntnisstand nicht überein. Woher hast du die 30Tages-Frist bitte her?
Bitte Zitat posten oder genaue Quelle angeben. Danke!
Kein Zitat = kein glaubwürdige Aussage.
Wenn dem so wäre, dann würde man das WpHG entsprechend abändern...
Die 30 Tagesfrist ist falsch, wäre auch ein Rückschritt in Sachen Transparenz und Anlegerschutz.
es nur bei §25 WpHG: www.buzer.de/gesetz/1262/al32369-0.htm
§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten
§21 ist so wie oben von mir gepostet (Fristen ebenso)
Da hast du Recht, am 23.4. gab es einen auffällig hohen Umsatz in der Aktie (>50t EUR). Ich meine mich zu erinnern, dass eine 300t Stck Order dabei war. Diese und deren Herkunft sollte man sich in der Tat mal ansehen. Kannst die BaFin ja mal drauf aufmerksam machen.
Aktie heute +14,12% (19,4 Cent)...
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