Natürlich sind die Äußerungen "strohdumm" oder Betrüger ehrverletzend. Sie sind auf Plusquamperfe. gerichtet und damit auch auf eine konkrete Person. Damit ist zunächst einmal der Tatbestand der Beleidigung bzw. der üblen Nachrede erfüllt. Dir muss dafür nicht die Person namentlich bekannt sein.
Ob es sich um einen Betrug handelt ist Sache der Staatsanwaltschaft, die ja - wie du berichtest - bereits eingeschaltet ist.
Ob es sich um einen Betrug handelt ist Sache der Staatsanwaltschaft, die ja - wie du berichtest - bereits eingeschaltet ist.