Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nimmt letzte Hürde
Der Bundesrat hat heute der ersatzlosen Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zugestimmt. Die auf eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums und des Justizministeriums zurückgehende Reform bedeutet für die Zukunft mehr Freiheit bei der Preisgestaltung besonders beim E-Commerce. Innovative Vertriebsformen und Marketinginstrumente werden nicht mehr durch die strengen Regeln von Rabattgesetz und Zugabeverordnung behindert. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller: "Die Abschaffung der beiden Regelwerke bringt Bewegung in den Wettbewerb des Handels um seine Kunden. Die damit verbundenen Chancen können und sollten jetzt Verbraucher und insbesondere mittelständische Unternehmen für sich nutzen."
Durch die Aufhebung der beiden Gesetze verbessern sich die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten. Sie haben künftig die gleichen Wettbewerbschancen wie ausländische Wettbewerber, die im Internet künftig nicht mehr an die strengen deutschen Rabatt- und Zugabeverbote gebunden sind. Nur durch die Aufhebung dieser überholten Verbote konnte eine Inländerdiskriminierung mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen beseitigt werden, hiess es seitens der Regierung. Das Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, die im August erfolgen dürfte. (as)
[Fri, 13.07.2001] - © 2001 de.internet.com
Der Bundesrat hat heute der ersatzlosen Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zugestimmt. Die auf eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums und des Justizministeriums zurückgehende Reform bedeutet für die Zukunft mehr Freiheit bei der Preisgestaltung besonders beim E-Commerce. Innovative Vertriebsformen und Marketinginstrumente werden nicht mehr durch die strengen Regeln von Rabattgesetz und Zugabeverordnung behindert. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller: "Die Abschaffung der beiden Regelwerke bringt Bewegung in den Wettbewerb des Handels um seine Kunden. Die damit verbundenen Chancen können und sollten jetzt Verbraucher und insbesondere mittelständische Unternehmen für sich nutzen."
Durch die Aufhebung der beiden Gesetze verbessern sich die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten. Sie haben künftig die gleichen Wettbewerbschancen wie ausländische Wettbewerber, die im Internet künftig nicht mehr an die strengen deutschen Rabatt- und Zugabeverbote gebunden sind. Nur durch die Aufhebung dieser überholten Verbote konnte eine Inländerdiskriminierung mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen beseitigt werden, hiess es seitens der Regierung. Das Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, die im August erfolgen dürfte. (as)
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