- Das Gesundheitsministerium plant Kostensenkungen.
- Eine Lücke von zwei Milliarden Euro besteht für 2026.
- 100 Millionen Euro sollen bei Verwaltungskosten eingespart werden.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) strebt bis Mitte Oktober Klarheit über Maßnahmen an, um den Druck für neue Beitragsanhebungen zu beseitigen. Bisher klafft trotz schon vorgesehener Finanzspritzen aus dem Bundeshaushalt für 2026 noch eine Lücke von zwei Milliarden Euro.
Wie viel kommt an Einsparungen zusammen?
Konkret könnten den nun eingebrachten Plänen zufolge 100 Millionen Euro an Verwaltungskosten der Kassen gespart werden. Eine verringerte Einzahlung aus Kassenmitteln in einen Innovationsfonds für die Versorgungsforschung soll weitere 100 Millionen Euro einsparen. Welche Summe durch eine Regelung zu den Vergütungen der Krankenhäuser einzusparen ist, wird in dem Papier nicht beziffert. Die "FAZ" berichtete nach eigenen Berechnungen, dass daraus Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro resultieren könnten.
Die Bundesregierung steht bei Beschlüssen für weitere Maßnahmen unter Zeitdruck. Am kommenden Mittwoch legt ein Schätzerkreis seine Prognose für die Finanzentwicklung der Krankenkassen für 2026 vor. Sie bildet eine wichtige Orientierung dafür, ob Bedarf für Beitragsanhebungen besteht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen bei den Zusatzbeiträgen gegeben, die die Kassen je nach Finanzlage für ihre Versicherten festlegen./sam/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.