- EuGH stärkt den Schutz für Eltern von behinderten Kindern.
- Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen.
- Italienisches Gericht muss über den Fall entscheiden.
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Hintergrund ist der Fall einer italienischen Bahnhofsmitarbeiterin mit einem schwerbehinderten Sohn. Sie hatte ihren Arbeitgeber mehrmals gebeten, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, um sich um ihr Kind kümmern zu können. Der Arbeitgeber gewährte ihr zunächst vorläufige Anpassungen, verweigerte jedoch eine dauerhafte Lösung.
Die Mutter klagte vor italienischen Gerichten. Schließlich wandte sich das oberste italienische Gericht an den EuGH mit Fragen zur Auslegung von EU-Regeln. Ob der Arbeitgeber dem Wunsch der Frau im konkreten Fall entsprechen muss, muss nun ein Gericht in Italien entscheiden.
Die Entscheidung des EuGH sei sehr wichtig, sagte die Rechtswissenschaftlerin Eva Kocher vom Center for Interdisciplinary Labour Law Studies (C*LLaS) der Europa-Universität Viadrina. "Sie lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen auch von wichtigen Betreuungs- und Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung anpassen müssen."
Auch andere nationale Gerichte müssen die Auslegung des EuGH beachten, wenn sie über vergleichbare Fragen zu entscheiden haben./vni/DP/nas
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