dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 917

Röttgen: Wehrdienstgesetz wird der Bedrohung nicht gerecht

BERLIN (dpa-AFX) - Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen hält den von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf zum Wehrdienst für unzureichend. "Die Vorschläge von Pistorius für den neuen Wehrdienst werden seiner eigenen sicherheitspolitischen Bedrohungsanalyse nicht gerecht", sagte der für Außen- und Sicherheitspolitik zuständige CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwoch).

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Zeitungsständer (Symbolbild).
Quelle: - © Global_Pics / iStock Unreleased / Getty Images:

Dabei verwies er auch auf den enormen und mit den neuen Nato-Zielen gestiegenen Personalbedarf der Streitkräfte. Es sei angesichts des Aufholbedarfs in kurzer Zeit unerlässlich, dass in dem Gesetz klare Zielmarken formuliert werden, die zu bestimmten Zeitpunkten zu erreichen seien.

"Es muss zudem ein Zeitpunkt festgelegt werden, wann im Falle der Nicht-Erreichung der Ziele der im Koalitionsvertrag vereinbarte Übergang von der Freiwilligkeit zur Wehrpflicht stattfindet", forderte Röttgen. Dieser Übergang müsse geknüpft an Voraussetzungen schon in diesem Gesetz geregelt werden. "Deutschland kann sich nicht mehr leisten, weiter Zeit zu vergeuden", sagte Röttgen. "Wir brauchen jetzt nachprüfbare, klare Schritte, um verteidigungsfähig zu werden."

Widerstand gegen einen Automatismus gibt es in der SPD. Pistorius setzt auf Freiwilligkeit und will vermehrt Anreize schaffen. Verbindliche Zwischenetappen beim Personalaufwuchs formuliert er nicht. Der Gesetzentwurf für den neuen Wehrdienst soll dem Kabinett Ende August vorgelegt werden und zu Jahresbeginn 2026 in Kraft treten./cn/DP/men


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend