Von den acht Empfehlungen aus dem Vorjahr habe Budapest nur in einem Bereich die Vorschläge umgesetzt und spürbare Verbesserungen erzielt - bei der Vergütung von Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten. "Da ist also noch viel Arbeit vor uns mit Ungarn", sagte Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen.
Zudem moniert der Bericht fehlende Fortschritte bei der Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene. Die Zahl der Verurteilungen sei rückläufig, Entscheidungen von Staatsanwälten würden nur unzureichend überprüft, und wichtige Reformen wie neue Lobbyregeln blieben bislang aus. Auch das Umfeld für unabhängige Medien sei weiter angespannt - unter anderem wegen selektiver Informationsvergabe und Ermittlungen gegen Journalistinnen und Journalisten.
Auch über die Slowakei wächst die Sorge
Deutlich kritischer als in den Vorjahren fällt auch die Bewertung der Slowakei aus. Zwar habe die Regierung nach intensiven Gesprächen mit der Kommission Teile der Strafrechtsreform überarbeitet und neue Pläne zur Korruptionsbekämpfung angekündigt. Gleichzeitig aber haben sich dem Bericht zufolge zentrale Bedenken in der Praxis bestätigt. Mehrere hochrangige Korruptionsfälle seien verjährt oder heruntergestuft worden. Auch beim Zugang zu Informationen und bei der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten habe sich die Lage verschlechtert.
Defizite auch in anderen EU-Staaten
Auch in mehreren anderen EU-Staaten stellt die Kommission Rechtsstaatlichkeitsprobleme fest - etwa wegen mangelnder Transparenz in Gesetzgebungsverfahren, Angriffen auf unabhängige Medien oder Defiziten bei der Parteienfinanzierung. In einigen Fällen kritisiert die Behörde eine zunehmende Belastung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch neue Auflagen und eingeschränkten Zugang zu Entscheidungsprozessen.
Deutschland schneidet insgesamt gut ab
Deutschland wird im Bericht erneut gut bewertet. Die Justiz sei unabhängig und arbeite effizient. Allerdings gebe es weiterhin Schwachstellen - etwa bei der Transparenz von Parteispenden, der Lobbykontrolle und beim Schutz von Journalistinnen und Journalisten, heißt es im Deutschland-Kapitel des sogenannten Rechtsstaats-TÜV./svv/DP/men
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