Betriebliche und europaweite Renten spielen kaum eine Rolle
Zwar seien die einzelnen EU-Länder für die Renten zuständig. Da die staatlichen Rentensysteme in vielen der Länder Schwierigkeiten hätten, eine angemessene Rentenhöhe zu gewährleisten, habe die Europäische Union grundsätzliche Regeln für betriebliche Rentenfonds festgelegt und die Grundlagen für eine EU-weite private Altersvorsorge geschaffen, hieß es vom Rechnungshof in Luxemburg.
Allerdings sei es der EU-Kommission und der Eiopa - der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung mit Sitz in Frankfurt - bislang nicht gelungen, "die Rolle der betrieblichen Altersversorgung in den EU-Ländern zu stärken oder der sogenannten Europarente zum Durchbruch zu verhelfen".
Trotz mehrerer Initiativen der Kommission spielen nach Angaben des Rechnungshofs derzeit weder grenzüberschreitende betriebliche noch europaweite Rentenprodukte eine ernstzunehmende Rolle. Die Eiopa stimmte zu, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssten.
Neue Pläne der EU-Kommission
Die EU-Kommission hatte im März Pläne präsentiert, wonach die private Altersvorsorge weiterentwickelt und verbessert werden soll. So soll gefördert werden, dass die staatlichen Renten um eine automatische Mitgliedschaft in der betrieblichen Altersvorsorge ergänzt werden. Dies habe sich in einigen Mitgliedstaaten bereits als wirksames Mittel erwiesen, hieß es von der Brüsseler Behörde./rdz/DP/he
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