Der vorbereitete Freundschaftsvertrag soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Schwerpunkte sind demnach die Zusammenarbeit in der Außen- und Verteidigungspolitik und für mehr Wirtschaftswachstum sowie stärkere Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Länder.
Nach der Unterzeichnung muss auch ein entsprechendes Vertragsgesetz in den Bundestag eingebracht werden, wie das Auswärtige Amt erläuterte. Parallel zum Vertrag solle auch ein Aktionsplan vorgestellt werden, in dem konkrete Projekte zur Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit vereinbart werden./sam/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.