Saphir Tec AG: Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG

VALORA EFFEKTEN HANDEL  | 
aufrufe Aufrufe: 57
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
- pixabay.com

Gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. März 2026 gefassten Beschlüsse zu:

- Tagesordnungspunkt 2: Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung (§ 173 AktG) des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses nebst Gewinn- und Verlustrechnung und den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
- Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
- Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
- Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
- Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung der Satzung
- Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Klage mit dem Antrag erhoben wurde, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären, hilfsweise die Nichtigkeit und äußerst hilfsweise die Unwirksamkeit der vorgenannten Beschlüsse festzustellen.

Die Anfechtungsklage wird vor dem Landgericht Rostock - Kammer 6 für Handelssachen - unter dem Aktenzeichen 6 HKO 23/26 geführt.

Klink, im Mai 2026
Saphir Tec AG
- Der Vorstand -


Werte aus dem Artikel:


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend