OVG Münster verhandelt am 24. Juli Enteignung eines 500-Quadratmeter-BUND-Grundstücks am Tagebau Hambach

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Das OVG Münster verhandelt am 24. Juli über die Klage des BUND gegen NRW. Es geht um die Enteignung eines Grundstücks im Tagebau Hambach.

Am 24. Juli verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster über die Enteignung eines rund 500 Quadratmeter großen Grundstücks des BUND im Bereich des Tagebaus Hambach. Während die RWE Power AG die Fläche zur Stabilisierung eines geplanten Tagebausees nutzen will, klagt der BUND gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Der Verband argumentiert, dass der ursprüngliche Enteignungsgrund – der Abbau von Braunkohle – durch die Verkleinerung der Abbaufläche entfallen sei.

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