Rheinmetalls Kampfdrohnen-Plan: Rheinmetall und Boeing legen nach: Diese Kampfdrohne soll 2029 bereit sein

wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 661
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Boeing und Rheinmetall treiben die MQ-28 Ghost Bat für Deutschland voran. Die Kampfdrohne soll Luft-Luft- und Luft-Boden-Einsätze unterstützen.Boeing und Rheinmetall beschleunigen die Entwicklung von Collaborative Combat Aircraft-Fähigkeiten in Deutschland durch die Kampfdrohnenplattform MQ-28 Ghost Bat, teilte Rheinmetall am Montag mit. Collaborative Combat Aircraft sind unbemannte Kampfflugzeuge, die gemeinsam mit bemannten Jets operieren und dabei etwa Aufklärung, Zielerfassung oder bewaffnete Einsätze übernehmen können. Die MQ-28 Ghost Bat ist eine unbemannte Kampfdrohne von Boeing, die als sogenannter Wingman gemeinsam mit bemannten Kampfjets fliegen und Aufklärungs-, Unterstützungs- …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
Werte aus dem Artikel:
Rheinmetall Aktie 1.020 € -1,07%
Hensoldt Aktie 85,90 € -0,58%
Boeing Aktie 151,26 € -10,2%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB09AK6 , DE000NB7UWA8 , DE000NB7WGA7 , DE000NB7G1E2 , DE000NB7KPU1 , DE000NB7X1P7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren