Apple nach Kursrückgang bei Nvidia wieder wertvollstes Unternehmen mit rund 4,9 Billionen Dollar

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 63
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Apple IPhones der 16. Generation.
- ©Apple Inc.

Apple hat Nvidia als wertvollstes Börsenunternehmen abgelöst. Grund war ein Kursrückgang bei Nvidia, während Apple von KI-Hoffnungen profitierte.

Apple hat sich nach über einem Jahr erneut als wertvollstes börsennotiertes Unternehmen positioniert und Nvidia überholt. Während Apple durch die Ankündigung KI-gestützter Siri-Updates Kursgewinne verzeichnete, führte ein Kursrückgang bei Nvidia zum Rangwechsel. Grund für den Abstieg des Chipkonzerns ist die Sorge von Anlegern, dass neue chinesische KI-Modelle die Abhängigkeit von Nvidia-Chips reduzieren könnten. Apple verzeichnet aktuell einen Börsenwert von rund 4,9 Billionen Dollar.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Apple Aktie 305,83 $ +0,19%
Nvidia Aktie 225,48 $ +0,08%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB3TWQ5 , DE000NB6HTK2 , DE000NB62UZ1 , DE000NB6NTP9 , DE000NB7A750 , DE000NB7BSS8 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend