US-Supreme-Court reduziert Glyphosat-Risiko, Ruveon zieht Antidumpingantrag zurück und Analysten heben Kursziele

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 527
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Ein Maisfeld (Symbolbild).
- © Hans Braxmeier / Pixabay

Bayer profitiert von einem US-Urteil zu Glyphosat, neuen Forschungspartnern und operativen Fortschritten. Analysten sehen Kursziele bis 65 Euro.

Die Bayer AG erlebt derzeit eine strategische und juristische Entspannung. Ein Urteil des US Supreme Court schränkt Glyphosat-Klagen ein, während operative Optimierungen und neue Partnerschaften in der Pharmaforschung sowie im Agrarsektor das Wachstum fördern. Analysten reagieren mit erhöhten Kurszielen (bis zu 65 Euro), gestützt durch eine verbesserte Bonität und erwartete Gewinne in der kommenden Halbjahresbilanz. Charttechnisch zeigt die Aktie einen intakten Aufwärtstrend.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Bayer Aktie 47,90 € -0,91%
Bayer Aktie (ADR) 14,035 $ -0,60%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB6Z6Z4 , DE000NB601P6 , DE000NB69EH8 , DE000NG6ZN45 , DE000NB64B12 , DE000NB7EV40 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend