Apple-Aktie erreicht Rekordhoch nach China-Genehmigung für KI-Plattform und starkem iPhone-Marktanteil

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 119
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Ein Laptop der Marke Apple.
- unsplash.com

Apple-Aktien erreichen Rekordhoch bei 325,68 USD dank der KI-Zulassung in China und eines Rekordumsatzanteils beim iPhone im zweiten Quartal.

Die Apple-Aktie erreichte am Mittwoch ein Rekordhoch von 325,68 US-Dollar. Auslöser für den Kursanstieg sind die staatliche Genehmigung zur Einführung der KI-Plattform „Apple Intelligence“ in China sowie ein Rekordumsatzanteil von 20 Prozent am globalen Smartphone-Markt im zweiten Quartal. Damit schließt Apple eine strategische KI-Lücke auf einem hart umkämpften Markt, während die gesamten Branchenauslieferungen aufgrund von Speicherknappheit auf den niedrigsten Stand seit 2013 sanken.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Apple Aktie (CDR) 27,20 € +2,26%
Apple Aktie 305,80 $ +0,18%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB3TWQ5 , DE000NB6HTK2 , DE000NB62UZ1 , DE000NB6NTP9 , DE000NB7A750 , DE000NB7BSS8 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend