Verbraucherzentrale zieht Klage gegen Rewe zurück, OLG sieht keine Preisangabepflicht

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Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
- pixabay.com

Die Verbraucherzentrale BW hat ihre Klage gegen Rewe wegen angeblicher Irreführung bei App-Rabatten zurückgenommen, nachdem das OLG Köln Rewe recht gab.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihre Klage gegen Rewe vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln zurückgenommen, nachdem das Gericht die Rechtsauffassung des Händlers bestätigte. Im Kern ging es um die Frage, ob Rabatt-Coupons in der Rewe-App ohne Angabe des Produktpreises irreführend seien. Während das Landgericht Köln zunächst den Verbraucherschützern recht gab, sah das OLG keine Verpflichtung zu weiteren Preisangaben und stufte die Klage als unbegründet ein.

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Werte aus dem Artikel:
REWE INTL F. 23/30 102,345 € 0,00%

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